Solothurn verschärft Corona-Massnahmen

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie verschärft der Kanton Solothurn einige Massnahmen. So gilt etwa an den Sekundarschulen der 7. bis zur 9. Klasse ab Montag eine generelle Maskenpflicht. Zudem dürfen in Barbetrieben ab Freitagmittag höchstens 30 Personen anwesend sein und Veranstaltungen mit über 30 Besuchenden sind verboten. Der Kanton schränkt auch die Besuche in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen ein. Ein Spitalpatient darf pro Tag höchstens einen Besucher empfangen. In Alters- und Pflegeheimen gibt es keine Angehörigenbesuche mehr in den Zimmern. Die verschärften Bestimmungen der Solothurner Kantonsregierung gelten vorläufig bis Ende Januar.

Quelle:swisstxt
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