12.02.2020, 11:43 Uhr Solidaritätsbeitrag: Keine Gesuchsfrist
Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen sollen zeitlich unbegrenzt ein Gesuch um finanzielle Entschädigung an den Bund stellen können. Der Bundesrat unterstützt die Abschaffung einer entsprechenden Frist, wie er mitteilt. Der Bundesrat wolle damit bekräftigen, dass es ihm ernst sei, mit der Aufarbeitung und Anerkennung des Unrechts und Leids, die etwa ehemalige Verdingkinder erlitten haben. Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen konnten ab 2017 ein Gesuch um finanzielle Entschädigung stellen. Dieses musste aber bis März 2018 eingereicht werden. Diese Frist soll nun entfallen. Das Parlament muss noch definitiv zustimmen. (swisstxt)
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