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Soldatenstube: Innerschweizer Heimatschutz zieht Beschwerde zurück

Gegen die Abrissbewilligung für die Soldatenstube hat der Innerschweizer Heimatschutz eine Beschwerde erhoben. (Bild: ber)

Der Innerschweizer Heimatschutz hat seine Beschwerde gegen das Vorhaben des Luzerner Stadtrates nicht ans Bundesgericht weitergezogen. Damit hat die Stadt grünes Licht für den Abriss der Soldatenstube gegeben.

Dem Rückbau der Soldatenstube steht nichts mehr im Wege. Der Innerschweizer Heimatschutz (IHS) hat entschieden, seine Beschwerde gegen den Abriss nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen, wie er in einer Mitteilung schreibt.

Der Heimatschutz argumentierte, dass gemäss Luzerner Bau- und Planungsgesetz Gebäude in historischen Ortskernen erst abgebrochen werden dürfen, wenn die Baubewilligung für den Neubau erteilt ist. Zudem ist das gesamte AAL-Areal inklusive der Soldatenstube als Baugruppe im kantonalen Bauinventar verzeichnet (zentralplus berichtete). Die 1935 gebaute Soldatenstube selber wird als erhaltenswert eingestuft. Teils sind Gebäude auf dem Areal gar im Denkmalverzeichnis eingetragen.

«Selbst bei einem Erfolg würde die Stadt Luzern ihren Entscheid nicht korrigieren wollen, weil die Geschichte der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Soldatenstube für die Stadt zu einem Politikum geworden ist.»

Aus der Mitteilung des IHS

Das Kantonsgericht Luzern lehnte die Beschwerde unter anderem wegen des verringerten Denkmalwerts des Meili-Baus ab. Die Feststellungen über die ausgeprägte Baufälligkeit seien – unter anderem wegen der Senkungen des Terrains – «zumindest plausibel», schreibt der IHS. Das Gericht würdige zwar die Erkenntnisse der Denkmalpflege. Es rechne aber das Gebäude merkwürdigerweise nicht zum Ensemble der ganzen Armeeanlage, was die Denkmalpflege gerade tue.

Warten auf das Bundesgericht

Der Innerschweizer Heimatschutz hat trotzdem entschieden, das Urteil nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen. «Selbst bei einem Erfolg würde die Stadt Luzern ihren Entscheid nicht korrigieren wollen, weil die Geschichte der letzten Jahre im Zusammenhang mit der Soldatenstube für die Stadt zu einem Politikum geworden ist», so die Begründung.

Der Heimatschutz hofft nun auf das Urteil zum grundsätzlichen Umgang mit im Bauinventar aufgenommenen und hervorgehobenen Einzelobjekten durch das Bundesgericht. Ein solcher Entscheid wird im Zusammenhang mit dem Abbruch des Gewerbegebäudes durch die CSS erwartet (zentralplus berichtete).

Die Abbrucharbeiten der Soldatenstube dürften bald beginnen. Der Luzerner Stadtrat hat ein grosses Interesse daran, das letzte Kapitel in dieser Sache möglichst rasch zu schliessen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Murti Muheim
    Murti Muheim, 11.10.2021, 16:26 Uhr

    Erhaltenswert mit grossem Unterhaltungswert! Der Vorhang fällt.

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