Spitäler, Schulen und Lehrabschlüsse im Fokus

So will der Kanton Zug den Betrieb wieder hochfahren

Der Schulunterricht muss jetzt digital stattfinden. (Bild: stem.T4L/Unsplash)

Der Zuger Regierungsrat zeigt auf, wie er die Lockerung der Massnahmen bei Schulen, Gesundheit und in der Wirtschaft umsetzen will. Er fordert vom Bundesrat, das Notrecht rasch zu beenden.

Die Zahl der Neuansteckungen mit dem Coronavirus konnte auch im Kanton Zug stark verringert werden. Die Zuger Spitäler sind nicht überlastet. Die Zahlen im Kanton Zug entwickeln sich gut und sind vergleichsweise tief. «Eine massvolle Lockerung der Einschränkungen ist deshalb angebracht», schreibt der Zuger Regierungsrat in einer Mitteilung.

Dazu beigetragen hat die professionelle Umsetzung der Massnahmen in den gesundheitlichen Institutionen wie den Spitälern, Pflegeheimen, der Spitex und der Zuger Ärzteschaft.

Hochfahren der Gesundheitsversorgung

Neben gewissen Gewerbebetrieben könnten nun auch medizinische Leistungserbringer ihren Betrieb wieder hochfahren. Auch diese Massnahme begrüsst der Kanton Zug ausdrücklich. Eine weitere Einschränkung in diesem Bereich hätte einen Rückstau von Eingriffen zur Folge gehabt, welcher vermieden werden müsse.

Gleichzeitig sei entscheidend, dass die Zuger Spitäler für einen möglichen Wiederanstieg von Covid-Fällen gerüstet bleiben und die entsprechenden Massnahmen treffen. Der Kanton Zug stehe dazu weiterhin in engem Kontakt mit den beiden Akutspitälern im Kanton Zug, dem Zuger Kantonsspital in Baar und der Andreas Klinik in Cham.

Rückkehr zum Präsenzunterricht

Am 11. Mai sollen die obligatorischen Schulen ihre Türen für die Schülerinnen und Schüler wieder öffnen, am 8. Juni soll der Präsenzunterricht an den Mittel-, Berufs-, Fachhochschulen und Hochschulen wieder aufgenommen werden. Die Untergymnasien an den Kantonsschulen Zug und Menzingen zählen zu den Mittelschulen und öffnen mit diesen wieder.

Denkbar sei, dass die letzten zwei Tage des Fernunterrichts jeweils für die Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei seien, damit die Lehrpersonen die Schulhäuser beziehen und den Schulbetrieb vor Ort hochfahren können. Dann soll zügig die Normalität hergestellt werden: Dazu gehören Notenzeugnisse vor den Sommerferien ebenso wie die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen an den Mittelschulen.

Wie bereits früher angekündigt, wird von mündlichen Abschlussprüfungen aufgrund der besonderen Abhängigkeit von externen Expertinnen und Experten abgesehen. Eine Normalisierung werde auch bei den Angeboten der schulergänzenden Betreuung angestrebt. Abwarten müsse man noch, was die bundesrätlichen Weisungen zur Hygiene betreffe.

Bundesrat soll Notrecht rasch beenden

Der Regierungsrat fordert den Bundesrat in seiner Mitteilung vom Freitag auf, auch für jene Branchen und Gesellschaftsbereiche Perspektiven aufzuzeigen, die in der aktuellen Verordnung nicht genannt sind. Dazu gehören etwa die Gastronomiebetriebe. «Auch im Sport – sowohl im Spitzen- als auch im Breitensport – seien Öffnungen möglich, wenn die Regeln eingehalten werden», schreibt die Zuger Regierung.

Die Kantone wären in der Lage, hier vernünftige Konzepte zu prüfen und zuzulassen. Der Zuger Regierungsrat fordert den Bundesrat auf, möglichst bald das Notrechtsregime gemäss Epidemiengesetz zu verlassen und zu ordentlichen Zuständigkeiten zurückzukehren.

Betrieb von Kindertagesstätten und Spielgruppen

Bis zur Lockerung der bundesrätlichen Massnahmen gelte weiterhin, dass die Betreuung zu Hause – wenn dies für Familien machbar ist – bevorzugt wird. In diesem Fall wird der Kanton Zug die Elternbeiträge übernehmen. Der von der Zuger Regierung gesprochene finanzielle Rettungsschirm für die Kitas in der Höhe von 2,8 Millionen Franzen beginnt rückwirkend per 16. März und endet am 19. April.

Ende April entscheidet die Zuger Regierung, ob dieser allenfalls bis zum 9. Mai ausgedehnt wird. In diesem Fall würde der Notkredit entsprechend erhöht. Die Spielgruppen werden gleich wie die Volksschulen behandelt. Sie bleiben noch bis zum 9. Mai geschlossen und können Kurzarbeitsentschädigung geltend machen.

Lehrabschlussprüfungen nach Branchenvorgaben

Die Zuger Berufsschulen sind gut auf die besonderen diesjährigen Qualifikationsverfahren (QV) vorbereitet. Ziel ist es, dass alle Lernenden nach erfolgreichem Abschluss bis Mitte Juli 2020 das Fähigkeitszeugnis in Empfang nehmen können. Das betrifft im Kanton Zug rund 1200 Jugendliche.

Die QV werden nach nationalen Vorgaben durchgeführt (gemäss Notverordnung des Bundesrats). Es finden keine schulischen Abschlussprüfungen statt. Für die praktischen Arbeiten wird die Abschlussprüfung anhand der Vorgaben der jeweiligen Branchenverbände durchgeführt.

Details der Prüfungen je Beruf werden bis Ende April kommuniziert. Die Modalitäten für die Berufsmaturitätsprüfungen werden Anfang Mai bekannt gegeben.

Hotline bleibt in Betrieb

Diese ersten Lockerungen würden nicht bedeuten, dass die Corona-Pandemie ausgestanden sei. Es bleibe entscheidend, dass die Bevölkerung die Hygiene- und Abstandsregeln nach wie vor einhalte und physische Kontakte mit Personen ausserhalb des eigenen Haushalts vermeide, schreibt der Regierungsrat schliesslich. Das Contact Tracing soll vorerst noch aufrecht erhalten werden, man habe gute Erfahrungen damit gemacht.

Falls auf dem Markt noch nicht genügend Hygienemasken zur Verfügung stehen sollten, stellt der Kanton Zug diesen Branchen zur Überbrückung dieses Engpasses Hygienemasken aus seinen Beständen zur Verfügung. Der Kanton informiert nächste Woche, wie die Verteilung Masken organisiert wird.

Als wirtschaftliche Hilfe beschloss der Zuger Regierungsrat bereits am 24. März, ein für Zug bisher beispielloses Hilfspaket für die Zuger Bevölkerung und Unternehmen (zentralplus berichtete).

Für Fragen aus der Bevölkerung steht die kantonale Hotline weiterhin zur Verfügung: 041 728 49 00 (Mo-Fr: 9.00 bis 16.00 Uhr) / [email protected]

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