Zertifikatspflicht, Maskenpflicht und repetitive Testungen

So will der Bundesrat die Massnahmen verschärfen

An einer ausserordentlichen Sitzung beschlossen: Bundesrat will schärfere Massnahmen (Bild: Screenshot)

Der Kanton Zug hat es heute schon vorgemacht, der Bundesrat will nun nachziehen. Was für Einschränkungen geplant sind? zentralplus fasst zusammen.

Nach der ausserordentlichen Bundesratssitzung ist klar, die Massnahmen sollen verschärft werden. Bis Mittwochabend, 1. Dezember 2021, werden die Kantone, die Sozialpartner sowie zuständigen Parlamentskommissionen konsultiert. Die vom Bundesrat gewünschten Massnahmen sehen wie folgt aus:

Die Zertifikatspflicht wird ausgeweitet

  • Private Treffen: Maximum der Anzahl Leute bei privaten Treffen von 30 auf zehn reduziert. Ab elf Personen gilt Zertifikatspflicht.
  • Zertifikatspflicht soll auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen und auf alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien in Innenräumen ausgeweitet werden. 
  • Veranstaltungen im Freien sind ab 300 Teilnehmenden zertifikatspflichtig.

Die Maskenpflicht wird ausgeweitet

  • Für alle Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen gilt die Maskenpflicht
  • Auch bei zertifizierten Veranstaltungen gilt die Maskenpflicht.
  • Falls das Maskentragen nicht möglich ist: Sitzpflicht bei Konsumation.
  • Kann bei Kultur- und Sportaktivitäten keine Maske getragen werden, sind Kontaktdaten zu erheben (so wie das aktuell zum Beispiel für Diskotheken bereits gilt)

Massnahmen am Arbeitsplatz

Da hat der Bundesrat drei Varianten vorgeschlagen.

Variante eins sieht eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitende in Innenräumen vor, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Variante zwei sieht eine Home-Office-Pflicht für Mitarbeitende vor, die weder geimpft noch genesen sind. Ist ein Arbeiten für diese Personen von zu Hause aus nicht möglich, besteht für sie eine Maskenpflicht in Innenräumen.

Variante drei sieht eine generelle Home-Office-Pflicht vor. Ist ein Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich, besteht eine Maskenpflicht in Innenräumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten. Zudem sollen bei Variante drei Betriebe verpflichtet werden, repetitive Testungen für die Mitarbeitenden anzubieten.

Repetitive Testungen an Schulen

Alle Schulen (der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe zwei) sollen verpflichtet werden, repetitive Tests anzubieten.

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate

  • Gültigkeitsdauer von Covid-Tests fürs Zertifikat bei Antigentests von zwei auf einen Tag.
  • Gültigkeitsdauer von PCR-Tests werden von drei auf zwei Tage verkürzt.

Diese Massnahmen sollen bis am 24. Januar gelten.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Alain
    Alain, 30.11.2021, 17:01 Uhr

    Vermutlich zu wenig, zu spät. Dennoch besser als nichts.

    Dass der Bundesrat von der jetzigen Entwicklung «schockiert» ist zeugt von Inkompetenz. Wovon genau haben uns die Epidemiologen in den letzten Monaten gewarnt?

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