Was es dieses Jahr zu beachten gilt

So viel Steuern kannst du in Luzern und Zug dank Homeoffice sparen

Vieles ist derzeit anders als sonst. Doch immerhin etwas bleibt ganz sicher gleich: Das Ausfüllen der Steuererklärung findet wie üblich statt. (Bild: Markus Winkler)

In den kommenden Tagen stehen uns bereits wieder die Unterlagen für die Steuererklärung ins Haus. Da 2020 wegen Corona ein spezielles Jahr war, gibt es dieses Mal ein paar Punkte zu beachten. Hier erfährst du, was du heuer von den Steuern abziehen kannst.

«Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: der Tod und die Steuern.»

Selten hat dieses Zitat von Benjamin Franklin, einem der Mitbegründer der Vereinigten Staaten, wohl so gut gepasst wie in diese spezielle Zeit. Trotz aller Umstände flattern dieser Tage einmal mehr die Steuerunterlagen in die Briefkästen.

Dabei gibt es ein paar Änderungen, die zu beachten sich lohnen kann. Denn wer derzeit im Homeoffice arbeitet, muss für das Jahr 2020 je nachdem ein paar Franken weniger an den Staat abliefern.

zentralplus hat bei den Steuerämtern in Zug und Luzern nachgefragt und die wichtigsten Änderungen, die wegen der Corona-Krise gelten, zusammengetragen.

Das gilt im Kanton Luzern ...

Kann, wer im Homeoffice gearbeitet hat, einen Mietanteil für das Büro zu Hause geltend machen? Unter welchen Bedingungen?

Die Kosten für ein beruflich bedingtes Arbeitszimmer gehören zu den übrigen Berufsauslagen. Wer auf behördliche Anordnung, auf Anweisung des Arbeitgebers oder aus gesundheitlichen Gründen – zum Beispiel, wenn er zu einer Risikogruppe gehört – zu Hause arbeitet, kann die anteiligen Mietkosten geltend machen. Beiträge des Arbeitgebers sind davon in Abzug zu bringen.

Allerdings ist zu beachten, dass diese Kosten bereits in der allgemeinen Berufsauslagenpauschale enthalten sind. Sie entsprechen 3 Prozent des Nettolohns, also mindestens 2’000 Franken, maximal aber 4’000 Franken. Bei Personen, welche die Kosten des Arbeitszimmers und allfällige weitere Kosten im Zusammenhang mit dem Homeoffice geltend machen, entfällt die allgemeine Berufsauslagenpauschale. Die Steuerpflichtige muss also prüfen, welche Variante für sie günstiger kommt.  

Unter welchen Umständen können weitere Homeoffice-Kosten steuerlich abgezogen werden? 

Als weitere Kosten kommen beispielsweise in Betracht: selbst getragene Aufwände für Telefon, Büro- und IT-Infrastruktur, Strom, Reinigung, Büromaterial, Druckerpatronen und -papier. Der Zusammenhang zur allgemeinen Berufsauslagenpauschale gilt auch hier. Bei der Infrastruktur ist zu beachten, dass die Steuerbehörde eine Verteilung dieser Kosten auf mehrere Steuerperioden verlangen kann, entsprechend der Nutzungsdauer. Beiträge des Arbeitgebers sind von den Kosten in Abzug zu bringen.

Kann ich weiterhin Arbeitswegkosten abziehen, auch wenn ich mehrheitlich von zu Hause aus gearbeitet habe?

Für das Jahr 2020 haben die Luzerner Steuerbehörden die Praxisanweisung erlassen, dass die normalen Berufsauslagen geltend gemacht werden können. Es muss also nicht zwischen der Phase im Homeoffice (behördlich angeordneter Lockdown) und den Phasen der Tätigkeit beim Arbeitgeber unterschieden werden.

Es können also die Berufsauslagen geltend gemacht werden, wie wenn man ausschliesslich in den Räumen des Arbeitgebers gearbeitet hätte. Dies gilt insbesondere für die Fahrkosten und die Verpflegungskosten. Bei Steuerpflichtigen, welche ein über die Phase des Lockdowns hinausgehendes Homeoffice geltend machen, sind die Abzüge für Fahr- und Verpflegungskosten entsprechend gekürzt geltend zu machen.

Kann ich für 2020 Abzüge für die Verpflegung auswärts anmelden, wenn ich mehrheitlich zu Hause gearbeitet und ab und zu eine Pizza bestellt habe?

Für die Phase des Lockdowns ja, unter den in der Antwort auf die obige Frage geschilderten Voraussetzungen.

Wie sieht es aus mit den Kosten für eine Weiterbildung, die verschoben wurde oder nur zum Teil durchgeführt werden konnte?

Die tatsächlich im Kalenderjahr 2020 angefallenen und bezahlten Kosten für Weiterbildungen können zum Abzug gebracht werden, auch wenn die Weiterbildungsveranstaltungen nur teilweise oder zeitlich verschoben durchgeführt wurden.

Gibt es weitere Änderungen, die ich bei der Steuererklärung 2020 im Kanton Luzern zu beachten habe?

Ja. Für die Steuerperiode 2020 hat sich gegenüber dem Vorjahr einiges geändert. Ob auch du betroffen bist, siehst du in der Liste.

  • Es gelten neue Mietwertansätze
  • 2020 gibt es höhere Freibeträge bei der Vermögenssteuer
  • Es gilt eine Mindestbesteuerung bei sogenannten «fiktiven Einkäufen» bei definitiver Beendigung der selbständigen Erwerbs­tätigkeit.
  • 2020 gibt es eine erweiterte Abzugsmöglichkeit von Energiespar-­ und Umweltschutzmassnahmen: Rückbaukosten in Hinblick auf einen Ersatzneubau sowie Vortrag auf maximal zwei Steuerperioden (nur bei direkter Bundessteuer).
  • Erhöhung des Besteuerungssatzes der Einkünfte aus massgebenden Beteiligungen (nur bei direkter Bundessteuer).

... und das im Kanton Zug

Kann, wer im Homeoffice gearbeitet hat, einen Mietanteil für das Büro zu Hause geltend machen? Falls ja, unter welchen Bedingungen?

Bei coronabedingtem Homeoffice können Personen, die in einem Anstellungsverhältnis stehen, ihre Berufskosten (Fahrkosten, Mehrkosten für auswärtige Verpflegung, Berufskostenpauschale) so geltend machen, wie sie ohne Covid-19-Massnahmen angefallen wären. Im Gegenzug ist ein separater Abzug für Homeoffice-Kosten nicht möglich, da allfällige Kosten in der Berufskostenpauschale von maximal 4’000 Franken enthalten sind. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung eines privaten Arbeitszimmers während des coronabedingten Homeoffice.

Kann ich weiterhin Arbeitswegkosten abziehen, auch wenn ich mehrheitlich von zu Hause aus gearbeitet habe?

Ja, für die Steuerperiode 2020 ist das möglich. Personen, die während einer gewissen Zeit aufgrund der behördlichen Empfehlungen mit dem Auto anstatt dem öffentlichen Verkehr an den Arbeitsplatz gefahren sind, können hierfür die Kosten für das Auto zum Abzug bringen, weil aufgrund der behördlichen Massnahmen eine Nutzung des ÖV als nicht zumutbar erachtet wurde.

Aufwendungen für ein privates Arbeitszimmer sind gemäss gesetzlicher Regelung in der Berufskostenpauschale enthalten. Effektiv höhere Kosten als die Berufskostenpauschale für ein Arbeitszimmer können nur gewährt werden, wenn ein separates Zimmer nur für die Arbeit verwendet wird (nachgewiesener Bedarf) und dieses nicht vom Arbeitgeber entschädigt worden ist.

Kann ich für 2020 Abzüge für die Verpflegung auswärts anmelden, wenn ich mehrheitlich zu Hause gearbeitet habe und zum Beispiel ab und zu eine Pizza bestellt habe?

Ja, auch dies ist möglich. Die steuerlichen allgemeinen Rahmenbedingungen für die Geltendmachung von Kosten für die auswärtige Verpflegung bleiben jedoch bestehen.

Wie sieht es aus, mit den Kosten für eine Weiterbildung, die verschoben wurde oder nur zum Teil durchgeführt werden konnte?

Steuerpflichtige können/müssen selbst getragene Kosten für die Weiterbildung im Jahr der Bezahlung geltend machen, unabhängig davon wann die Weiterbildung effektiv stattfindet.

Gibt es weitere Änderungen, die ich bei der Steuererklärung 2020 im Kanton Zug zu beachten habe?

Gegenüber dem Steuerjahr 2019 wurde die Höhe der maximal abzugsfähigen Wegkosten für die Kantons- und Gemeindesteuern auf 6’000 Franken begrenzt. Vorher gab es für diesen Abzug bei den Kantons- und Gemeindesteuern keine maximale Beschränkung. Bei der direkten Bundessteuer besteht die Beschränkung schon länger. Der Abzug ist dort auf maximal 3’000 Franken beschränkt.


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