SVP-Präsident übt harsche Kritik

So verteidigt Zuger Regierung den Impfaufruf an Schulen

Der Impfaufruf des Kantons an Zuger Schulen sorgte für Aufregung. (Bild: Unsplash)

Sind 85 Prozent einer Klasse geimpft, fällt die Maskenpflicht: Dieser Anreiz an einer Zuger Berufsschule sorgte kürzlich für Aufregung. Der Regierungsrat verteidigt jetzt dieses Vorgehen. Dass Ungeimpfte ausgegrenzt würden, hält er für unwahrscheinlich – anders als die SVP.

Es war «nur» ein Brief, und doch löste er im August in Zug grosse Aufregung aus. Die Direktion für Bildung und Kultur sowie für Volkswirtschaft hatte sich nämlich an die Schülerinnen, Eltern sowie Lehrer gerichtet und rief diese zum Impfen auf. Allerdings oblag es den jeweiligen Rektoren der Schulen, ob sie den Brief an die Eltern und Schüler weiterleiten wollten.

Der Rektor des Zuger Gewerblich-Industriellen Bildungszentrums (GIBZ) leistete dem Impfaufruf des Kantons Folge und leitete den Brief an die Schüler und Lehrerinnen weiter. Zudem versah er den Aufruf mit einem zusätzlichen «Goodie»: Ab einer Impfquote von 85 Prozent innerhalb einer Klasse sollte die Maskenpflicht im Schulzimmer aufgehoben werden.

Mit diesem Vorgehen waren die Zuger SVP sowie die Junge SVP Zug überhaupt nicht einverstanden (zentralplus berichtete). Die ungeimpften Jugendlichen würden durch die 85-Prozent-Quote unter «inakzeptablen Druck» gesetzt werden. Zudem könnte der Aufruf zu «Mobbing und Ausgrenzung» unter den Jugendlichen führen, wie die beiden Parteien verlauten liessen. Dementsprechend reichten mehrere SVP-Kantonsräte eine Kleine Anfrage beim Regierungsrat ein und baten um eine Stellungnahme zum Impfaufruf.

Regierungsrat hält an Vorgehen fest

Jetzt hat die Regierung auf die Anfrage geantwortet. Sie verteidigt den Impfaufruf und das Vorgehen des GIBZ-Rektors: «Der Regierungsrat stellt sich hinter die Impfaufrufe der Direktion für Bildung und Kultur sowie der Volkswirtschaftsdirektion. Daher sieht er keinen Anlass, die Vorgänge am GIBZ – und an anderen Schulen – zu stoppen.»

«Meiner Meinung nach verliert der Regierungsrat komplett die Bodenhaftung und den Überblick über Nutzen und Schaden der Corona-Massnahmen.»

Thomas Werner, SVP-Kantonsrat

Bei der Zuger SVP sorgt diese Antwort für Unverständnis. «Ich kann dieser Stellungnahme nicht viel Gutes abgewinnen», sagt SVP-Kantonsrat Thomas Werner, der die Anfrage eingereicht hat. «Meiner Meinung nach verliert der Regierungsrat komplett die Bodenhaftung und den Überblick über Nutzen und Schaden der Corona-Massnahmen.»

Werner führt aus, dass der Impfaufruf Druck auf die Jugendlichen auslöse, sich impfen zu lassen. Er könne deshalb nicht nachvollziehen, wieso der Kanton an dieser Strategie weiter festhält: «Ich hätte mir erhofft, dass die Regierung sich darauf besinnt, dass die Massnahmen nötig, wirkungsvoll und angemessen sind. Stattdessen verbreitet sie Angst und Panik und setzt nun ohne gesetzliche Grundlage bereits 12-Jährige dem Impfdruck aus.» 

Der SVP-Präsident ist besorgt um die Stimmung in den Schulzimmern, wenn andere Schulen dem Beispiel des GIBZ folgen und eine Aufhebung der Maskenpflicht ab einer bestimmten Impfquote in Aussicht stellen sollten. Direkte Reaktionen von Schulhäusern oder Jugendlichen hat Werner zwar keine eingeholt. Er ist sich aber sicher: «Es ist ganz klar, dass Schulklassen durch den Impfdruck in zwei Lager gespalten werden.»

Noch sind wenige Jugendliche gegen Corona geimpft

Der Regierungsrat wiederum schätzt die Gefahr, dass ungeimpfte Jugendliche gemobbt und ausgegrenzt werden, als gering ein. Zudem betont er in seiner Stellungnahme, dass es sich beim Impfaufruf weder um eine Impfpflicht noch um einen indirekten Impfzwang handle.

«Der Impfaufruf erfolgte vor dem Hintergrund der besonders bei den jungen Menschen steigenden Infektionszahlen bei relativ geringer Durchimpfungsrate», betont die Regierung. Für sie ist klar: Die Impfung trägt dazu bei, dass sich weniger Schüler anstecken, erkranken oder in Quarantäne müssen. «Dies ist bei den grossen Berufsfachschulen des Kantons umso wichtiger, als in diesen keine systematischen Reihentests bei der Schülerschaft durchgeführt werden, da sie nur einen bis zwei Tage pro Woche in der Berufsfachschule sind und eine einmalige Testung pro Woche ungenügend ist.»

Folglich verteidigt die Regierung das Vorgehen des GIBZ-Rektors. Eine mögliche Aufhebung der Maskenpflicht an der Schule falle in die Zuständigkeit des Rektors, weshalb dessen «Impfgoodie» gerechtfertigt sei. Die dafür notwendige Impfquote von 85 Prozent sei wiederum in Absprache mit Kantonsarzt Rudolf Hauri definiert worden, der sich auf eine Aussage des Robert-Koch-Instituts stützt. Demnach könne eine Schulklasse ab einer Impfquote von 85 Prozent als immun betrachtet werden.

Für Werner und die Zuger SVP ist das Thema Impfen damit aber noch nicht vom Tisch. Der Fokus der Partei richtet sich nun auf die Kosten der kantonalen Impfkampagne, wie Werner ankündigt. Die Partei habe eine weitere Anfrage beim Regierungsrat eingereicht, um mehr über die Kosten der Impfkampagne zu erfahren.

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