So reagiert der Kanton St.Gallen

Der Kanton St. Gallen hat die Vorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus verschärft und eine Sitzpflicht erlassen in der Gastronomie. Eine Maskenpflicht wurde angeordnet bei Veranstaltungen, Tanzanlässe werden verboten. Die Einschränkungen der Kantonsregierung treten ab Samstag in Kraft und dauern bis 31. Dezember. Eine Maskenpflicht wurde für sämtliche Veranstaltungen mit über 30 Personen verfügt sowie für das Gastro-Personal, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Bei privaten oder öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen besteht dann eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann.

Quelle:swisstxt
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