Schaufelattacke, Schlauchangriff und kaputtes Fenster

So machen sich zwei Luzerner Brüder das Leben zur Hölle

MIt einer Steinschleuder soll einer der Nachbarn des Beschuldigten dessen Fenster kaputt gemacht haben. (Bild: Pixabay)

Ein Nachbarschaftsstreit in einer Luzerner Gemeinde beschäftigt die Justiz seit Jahren. Dieses Mal ging's vor dem Kantonsgericht um eine Ohrfeige. Eine Bagatelle, könnte man meinen. Es steckt aber mehr dahinter.

Der Gerichtssaal des Kantonsgerichts Luzern sieht an diesem Donnerstag aus wie eine Baustelle. Inmitten des Raums ist eine rot-weisse Absperrung aufgestellt. Ist das die neuste Corona-Massnahme gegen die Pandemie? Nein, wie sich zeigt. Es handelt sich um ein Beweismittel des Verteidigers.

Er will, dass die Herren Richter – und vielleicht auch die Richterin – von ihrem leicht erhöhten Pult herunterkommen und versuchen, die Eisenstange aus dem «Gstellage» zu ziehen. Am eigenen Leib sollen sie erleben, wie schwer diese ist. Und ihm dann recht geben, dass sein Mandant das niemals gekonnt hätte.

Das Gericht denkt allerdings gar nicht daran. Zu gross scheint die Gefahr, dabei durch Schwächlichkeit die richterliche Autorität einzubüssen. Trotzdem verlangt der Verteidiger immer und immer wieder, dass die Richter die merkwürdige Konstruktion zumindest in Augenschein nehmen. Das ist einer der Gründe, weshalb sich die Verhandlung bis weit in den Nachmittag hineinziehen wird.

Hat er die Nachbarin ins Gesicht geschlagen?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem beschuldigten Mann vor, sich auf seine Nachbarin gestürzt und ihr eine Ohrfeige verpasst zu haben. Zudem soll er sie mit besagter Eisenstange – oder einem Stein – bedroht haben.

Der Luzerner hat ein wettergegerbtes Gesicht und kräftige Hände. Man sieht ihm an, dass er oft im Freien arbeitet. Er trägt ein kariertes Hemd. Darüber ein leicht zerknittertes Sakko, das er bereits nach zwei Minuten wieder auszieht. Für ihn sind schon die Leute aus Hochdorf «die da unten». Hier in der Stadt wirkt er ungefähr so fehl am Platz wie ein Bär mit Hut in einer Sonntagsmatinée.

Der Streit zwischen den Brüdern schwelt seit Langem

Sein Verteidiger hingegen lässt keinen Zweifel daran, dass ihm selbst Luzern zu provinziell ist. Er ist überzeugt, dass sein Mandant das Opfer einer ländlichen Intrige geworden ist. Der schlanke, fast schon schlaksige Mann zitiert gern aus der Zürcher Rechtssprechung. Oder derjenigen aus Basel. Von der Luzerner Justiz scheint er nicht viel zu halten.

Das Gericht sah keine Veranlassung, sich auf das von der Verteidigung arrangierte Experiment einzulassen. (Bild: zvg)

Hektisch sortiert er zu Beginn der Verhandlung den grossen Papierstapel vor sich. Es handelt sich um riesengross ausgedruckte Fotos. Fotos, welche die Wahrheit ans Licht bringen sollen. Der Anwalt ist nämlich davon überzeugt, dass eines der Bilder – das angeblich die Tat zeigt – von der Nachbarin manipuliert worden ist.

Zu sehen ist auf dem verpixelten Ausdruck der Beschuldigte und sein mutmassliches Opfer. Dieses ist sowohl seine Nachbarin als auch seine Schwägerin. Gemacht wurde das Foto von deren Ehemann, also dem Bruder des Mannes, der jetzt vor Gericht steht. Die beiden sind sich seit Jahren spinnefeind.

Plötzlich holt der Beschuldigte einen Holzprügel hervor

Der seit Jahren schwelende Konflikt ist Dorfgespräch. Der Beschuldigte wirft dem Bruder vor, seine Frau zu schlagen. Ein gewisser «Jemand» habe zudem mit einer Steinschleuder auf sein Haus geschossen und ein Fenster kaputt gemacht. Der Bruder soll zudem «die Hütte der Eltern» beinahe mit Benzin «abgefackelt» und ihm mit einem massiven Holzpfosten «eins über den Schädel» gegeben haben. Zur besseren Anschauung hat er den Prügel mit in den Gerichtssaal gebracht. Mit grossem Tamtam zeigt er dem Gericht, wie der Bruder ihn hinterrücks angefallen habe.

Der Bruder wiederum wirft dem Beschuldigten vor, ständig mit seinem Schlauch Passantinnen abzuspritzen, die an seinem Haus vorbeigehen. Zudem soll er regelmässig Erde auf der Auffahrt verteilt und diese dann unter Wasser gesetzt haben, um ihn zu ärgern. Er stellt ihn als regelrechten Nachbarschreck dar.

Darum geht's an diesem Tag im Gericht aber nicht. Heute geht es um einen bestimmten Abend im Mai 2017. An jenem Tag eskalierte der Konflikt.

Die «Tatwaffe»: Die Schwägerin des Beschuldigten spritzte diesen mit dem Wasserschlauch ab. (Bild: Pixabay)

Strasse unter Wasser gesetzt

Glaubt man der Schwägerin, ist Folgendes passiert. Der Beschuldigte zog gegen 18 Uhr einmal mehr seine Schlammnummer durch. Heisst: Er liess über einen Schlauch Wasser auf den gemeinsam genutzten Kiesweg laufen, damit die Einfahrt wieder so richtig schon schlammig werden würde. Um dies zu verhindern, warf sie den Schlauch kurzerhand rüber auf das Grundstück des Nachbars.

Als dieser kurze Zeit später das Wasser wieder über die Auffahrt laufen liess, riss ihr der Geduldsfaden. Sie schnappte sich erneut den Schlauch. Und als der Nachbar daraufhin auf sie losstürmte, spritzte sie ihn kurzerhand von oben bis unten ab.

«Das ist ein Hexenprozess. Ich könnte den Papst als Zeugen bringen, es würde nichts nützen.»

Beschuldigter

Da sei der Beschuldigte ausgerastet. Er habe sie umgeworfen und ihr eine reingehauen. Dann habe er noch einen Stein – oder eben die besagte Stange – hochgehoben und sie damit bedroht. In dem Moment sei ihr der Ehemann mit einer Schaufel zu Hilfe geeilt.

Die Staatsanwaltschaft glaubt der Frau. Sie hat den Mann in einem Strafbefehl wegen Tätlichkeit und Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 800 Franken verurteilt.

Ist der Mann Opfer einer ländlichen Intrige?

Fragt man den Beschuldigten, so klingt die Sache ganz anders. Deshalb hat er den Strafbefehl und auch die erstinstanzliche Verurteilung angefochten. Er sagt, es habe an jenem Abend lediglich seine Tujahecke wässern wollen. Er habe den Schlauch platziert, kurze Zeit später aber gemerkt, dass seine Schwägerin diesen auf die Strasse gezogen habe. Als er sie aufforderte, den Schlauch loszulassen, habe sie ihn «pflotschnass» gespritzt. Kurz darauf sei sein Bruder mit der Schaufel auf ihn losgegangen und er habe ins Haus flüchten müssen.

«Die falschen Anschuldigungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Akten.»

Verteidiger

Warum aber hätte die Schwägerin den Schlauch auf die Strasse ziehen sollen? Für den Verteidiger ist klar: Das war ein abgekartetes Spiel. Das Ehepaar soll sich mit einem dritten Nachbarn zusammengetan haben, der mit dem Beschuldigten eine baurechtliche Auseinandersetzung hatte.

Während die Frau den verhassten Nachbarn provozierte, sei deren Mann mit der Kamera bereits parat gewesen, um den fingierten Übergriff zu dokumentieren. Der dritte Nachbar wiederum sollte «ganz zufällig» zu der Zeit mit dem Hund spazieren gehen, um später als Zeuge auftreten und ebenfalls Bildern liefern zu können. «Das ist ein Hexenprozess. Ich könnte den Papst als Zeugen bringen, es würde nichts nützen», beklagt sich der Beschuldigte.

Das ganze Repertoire der Kriminalistik

Womit wir wieder bei den angeblich gefälschten Bildern wären. Der Verteidiger moniert, dass diese nicht digital vorliegen, sondern lediglich als Ausdrucke. So lässt sich über die Metadaten nicht verifizieren, wann die Aufnahmen genau gemacht wurden. Die Staatsanwaltschaft lehnte es ab, dies zu untersuchen. Und auch das erstinstanzliche Gericht fand es unnötig.

Dass seine Beweisanträge – forensisch-physikalischen Gutachten, DNA-Spurensicherung und Fingerabdrucksicherung an der Eisenstange, ein Augenschein vor Ort, die Auswertung der Metadaten und vieles mehr – bislang alle abgewiesen wurden, schockiert den Anwalt. Er hat den Eindruck, die Luzerner Strafverfolgungsbehörden hätten gar kein Interesse daran, den Fall aufzuklären.

Gretchenfrage: Wie viel Aufwand soll die Staatsanwaltschaft betreiben?

Das ist einer der Gründe für sein immenses Engagement, wie er im Gespräch mit zentralplus sagt. Er fordert einen Freispruch für seinen Mandanten sowie 11'000 Franken Genugtuung wegen des langen Verfahrens. «Mein Mandant soll sich alles Mögliche ausgedacht haben, um seinem Bruder Steine in den Weg zu legen. Das ist rufschädigend. Die falschen Anschuldigungen ziehen sich wie ein roter Faden durch die Akten.»

«Man will mich fertigmachen und im Dorf als Monster darstellen.»

Beschuldigter

Während die Staatsanwaltschaft es nicht für nötig hielt, persönlich vor Gericht zu erscheinen, hat der Anwalt bereits derart viel investiert, dass sich Kosten von mehr als 20'000 Franken angehäuft haben. Sollte sein Mandant vor Gericht unterliegen, bleibt er darauf sitzen.

Die Verbissenheit und der Aufwand, mit der sich die beiden ungleichen Männer wehren, ist auffällig. Die 800 Franken Busse zu bezahlen wäre vielleicht der einfachere Weg gewesen. Aber für den einen geht es darum, sich vor dem Bruder keine Blösse zu geben. «Man will mich fertigmachen und im Dorf als Monster darstellen», wie er sagt. Und sein Verteidiger kämpft darum, dass die Staatsanwaltschaft auch in vermeintlichen Bagatellfällen keinen Ermittlungsaufwand scheut. Es geht also für beide um mehr als «nur» eine Ohrfeige.

Das Urteil wird schriftlich eröffnet. zentralplus wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber berichten.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Frei
    Frei, 10.09.2021, 11:43 Uhr

    Bagatellfälle sind nicht zu unterschätzen, besonders nicht, wenn diese nicht abgeschlossen und sogar ignoriert werden. Diese Staatsanwaltschaft hat bisher versagt und sich von ihrer Verantwortung gedrückt, das wirft einen sehr schlechten Schatten über die ganze Region.
    Ich wünsche, dass sofort fair und mit viel Berufsehre genauestens hingeschaut und geprüft wird. Damit es zu klaren Richtlinien für beide Seiten kommt, was zurück in eine bessere Normalität führen könnte. Niemand sollte eine Eskalation, wie sie die Stadt Zug erleben musste in kauf nehmen.

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