So kam es zur Falschmeldung
Offenbar ist bei der Datenübertragung irgendwo ein Fehler passiert: Die Gesundheitsdirektion des Kantons Bern meldet, bei dem vermeintlichen Todesfall handle sich um eine Fehlinformation, wegen einer «Unklarheit bei der klinischen Meldung zu dieser Person». Vom Kanton Bern sei keine Todesfallmeldung an das Bundesamt für Gesundheit gesandt worden. Das Bundesamt für Gesundheit schreibt in einer Stellungnahme: Man habe die Details zum vermeintlichen Todesfall an einer Medieninformation erläutert, weil auf der klinischen Meldung zu dieser Person fälschlicherweise ein Todesdatum eingetragen gewesen sei. Man werde die Todesfallstatistik morgen korrigieren.
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