So dürfen Skigebiete offen bleiben

Im Hinblick auf die Festtage verschärft der Bundesrat die Corona-Massnahmen für Skigebiete. Ab dem 9. Dezember dürfen in geschlossenen Transportmitteln wie Kabinen und Gondeln nur zwei Drittel der Plätze gefüllt werden. Auf allen Bahnen gilt Maskenpflicht, auch beim Anstehen. In Restaurants darf erst eingetreten werden, wenn ein Platz frei ist. Skigebiete müssen ab 22. Dezember eine kantonale Bewilligung haben. Voraussetzung ist, dass die epidemiologische Lage dies erlaubt. Entwickeln sich die Corona-Fälle negativ, sollen die Kantone sofort handeln. Sonst beschliesst der Bund strengere Massnahmen.

Quelle:swisstxt
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