Mit Ein- oder Umzonungen gewinnen Liegenschaften an Wert. Der Bund schreibt deshalb vor, dass Grundstückbesitzer, die davon profitieren, einen Teil des Gewinns künftig an den Staat abliefern müssen.
Zweiter Teil einer Monsterdebatte
Keine Vorschriften macht der Bund hingegen bei Um- und Aufzonungen. Die Kantone können selbst entscheiden, ob sie auch dort einen Teil des Mehrwertes abschöpfen wollen. Wie hoch diese Abgabe sein soll, gab am Donnerstag im Zuger Kantonsrat bei der zweiten Lesung des Bau- und Planungsgesetzes viel zu reden.
SP kündigt Referendum an
Während die Bürgerlichen gar keine Abgabe wollten, fand die linke Ratshälfte diese zu tief. Die SP kündigt das Behördenreferendum an, wenn die Abgabe nicht höher angesetzt würde. So wäre es zu einer Volksabstimmung gekommen.
Doch am Schluss stand der Rat ohne Ergebnis da, wie die Nachrichtenagentur sda berichtet: Die gesamte Vorlage wurde in der Schlussabstimmung mit 41 zu 33 Stimmen bachab geschickt – und damit auch der Teil, der vom Bund ohnehin vorgegeben ist.
Shutdown für Zonenpläne?
Dies hat möglicherweise Folgen, denn die Kantone sind verpflichtet, das Bundesgesetz binnen fünf Jahre umzusetzen. Diese Frist läuft am 1. Mai 2019 ab.
Ob diese noch eingehalten werden kann, ist nach dem parlamentarischen Waterloo nicht mehr sicher. Falls nicht, würde Zug in Bern als «säumiger Kanton» gelten. Vor allem abe könnten ab diesem Datum keine Einzonungen mehr stattfinden. Diese wären verboten, weil der Ausgleichsartikel fehlen würde.
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