Zuger Kantonsgericht: Urteil erst nächstes Jahr

Sika-Gerichtsverhandlung wird verschoben

Am 14. September sollte die Hauptverhandlung im Fall Sika vor dem Zuger Kantonsgericht stattfinden. Daraus wird nun aber nichts.

Gemäss der Nachrichtenagentur SDA begründete das Gericht dies am Freitag auf seiner Homepage damit, dass «beide Parteien übereinstimmend auf deren Durchführung verzichtet haben». Das Urteil werde voraussichtlich im vierten Quartal 2016 gefällt, heisst es weiter.

Die Sika-Gründerfamilie Burkhard will bekanntlich ihren Anteil am Zuger Bauchemie-Hersteller gegen den Willen der Mehrheit des Verwaltungsrates abstossen. Mit dem französischen Unternehmen Saint-Gobain stünde ein Käufer bereit, welcher die Aktien für 2,75 Milliarden Franken übernehmen würde. Die Sika-Erben halten derzeit mit 16,4 Prozent des Kapitals eine Stimmenmehrheit von 52,6 Prozent.

Die Sika-Führung will vom Verkauf nichts wissen und deshalb das Stimmrecht der Gründerfamilie entsprechend begrenzen. Ob sie dies darf, muss das Zuger Kantonsgericht entscheiden. Die unterlegene Partei hat danach die Möglichkeit den Entscheid an das Bundesgericht weiterzuziehen.

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