Kantonsgerichtsurteil nicht angefochten

Shopping-Center müssen definitiv nichts an ÖV-Kosten zahlen

So kommt das Emmen Center nach seit der Renovation daher. (Bild: zVg)

Der Luzerner Verkehrsbund verzichtet auf den Weiterzug eines Urteils des Kantonsgericht. Damit ist klar: Grosse Einkaufszentren müssen sich nicht an den Kosten für den öffentlichen Verkehr beteiligen. Das Kantonsparlament verknurrte 2014 das Emmen Center zu einer Beteiligung an den Kosten für die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Dies im Zuge einer Sparmassnahme. Dagegen wehrte sich […]

Der Luzerner Verkehrsbund verzichtet auf den Weiterzug eines Urteils des Kantonsgericht. Damit ist klar: Grosse Einkaufszentren müssen sich nicht an den Kosten für den öffentlichen Verkehr beteiligen.

Das Kantonsparlament verknurrte 2014 das Emmen Center zu einer Beteiligung an den Kosten für die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr. Dies im Zuge einer Sparmassnahme. Dagegen wehrte sich das Center. Und das Kantonsgericht bestätigte Ende Oktober: Der beigezogene Artikel im Gesetz verstösst gegen die Bundesverfassung (zentralplus berichtete).

Der Verkehrsverbund Luzern zieht das Urteil des Kantonsgerichts laut einem Beitrag des «Regionaljournal Zentralschweiz» nicht weiter an das Bundesgericht. Damit müssen grosse Shoppingcenter in der Region nicht dafür bezahlen, dass Kundinnen und Kunden mit dem ÖV direkt vor die Center fahren können.

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