SG: Eltern nicht der Tötung schuldig
Für das Kantonsgericht St. Gallen ist nicht erwiesen, dass eine Frau und ihr Partner für den Tod ihrer gemeinsamen Tochter verantwortlich sind. Es sprach sie vom Hauptvorwurf der Tötung frei. Das Gericht verurteilte die Eltern jedoch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht und weiterer Delikte zu Freiheitsstrafen von 30 und 21 Monaten – teilbedingt und bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch weitergezogen werden. Das Kreisgericht Rorschach hatte die Eltern Ende 2018 zu Freiheitsstrafen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Haftstrafe von sechs und fünf Jahren verurteilt. Dagegen hatten sie Berufung eingelegt.
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