Viel Kritik an Luzerner Regeln zur Sexarbeit

Sexgesetz: Was Luzern von anderen Kantonen lernen könnte

Damit die Polizei jederzeit Sex-Etablissements kontrollieren darf, sollen Luzerns Bordelle bewilligungspflichtig werden.

(Bild: Adobe Stock)

Die Luzerner Regierung will, dass Sexbetriebe ab zwei Arbeiterinnen künftig eine Bewilligung brauchen. Ähnliche Regelungen führten Solothurn und Zürich bereits ein. Schreitet der Kanton Luzern mit dem neuen Gesetz in die richtige Richtung? Ein Blick über die Kantonsgrenze lässt zugleich aufhorchen – und hoffen.

Das Rotlichtmilieu ist in aller Munde und wird jüngst wieder auf dem politischen Parkett diskutiert. Doch was sich hinter zugezogenen Vorhängen in den Bordellen Luzerns abspielt, bleibt zumeist im Verborgenen.

Laut Schätzungen der Luzerner Polizei sollen sich rund ein Drittel aller Sexarbeiterinnen ohne Arbeitsbewilligung oder Aufenthaltsberechtigung aufhalten. Damit die Polizei jederzeit Sex-Etablissements betreten und kontrollieren darf, sollen Luzerns Bordelle bewilligungspflichtig werden, fordert der Luzerner Regierungsrat (zentralplus berichtete). So möchte man die illegale Prostitution und den Menschenhandel bekämpfen.

Den Schutz der Frauen möchte man wahren: Doch schreitet der Kanton Luzern mit dem neuen Gesetz in die richtige Richtung – oder läuft er Gefahr, gerade das Gegenteil zu erreichen, indem Sexarbeiterinnen mehr Pflichten statt Rechte aufgehalst werden? Antworten liefert ein Blick über die Kantonsgrenzen. Regelungen, wie sie die Luzerner Regierung anstrebt, haben die Kantone Zürich und Solothurn bereits eingeführt.

Schaffen Kontrollen Sicherheit?

Klare Worte findet Melanie Muñoz von der Fachstelle «Lysistrada» in Olten im Kanton Solothurn: «Will man die Sexarbeit regeln, heisst es immer, man täte dies zum Schutz der Frauen. Aber dies wird nicht geschehen, solange man den Frauen kein einziges Recht zuspricht.» In den diversen Schweizer Gesetzen und Verordnungen lasse sich jedenfalls nichts dergleichen finden. Damit spricht Muñoz die ihrer Meinung nach sehr schlechte arbeitsrechtliche Situation der Prostituierten an.

«Nur weil die Polizei künftig weiss, wo Sexarbeiterinnen arbeiten, wird nicht automatisch deren Schutz gefördert», lautet die Grundkritik Muñoz an den Kontrollen. «Je repressiver das Kontrollgesetz ist, desto mehr werden die Frauen in die Illegalität abgedrängt.» Werde die Situation vor Ort überprüft, sei oft nicht nur das Opfer, sondern unter Umständen auch der Täter beziehungsweise die Täterin anwesend. Kaum eine Sexarbeiterin würde sich dann getrauen, Missbräuche zu melden, befürchtet Muñoz.

Proaktive Ermittlungen im Milieu

Ähnlich sieht das Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich (FIZ). Sie betont, dass es darauf ankommen werde, welchen Fokus die Kontrollen der Polizei hätten. Rein repressive, ausländerrechtliche Kontrollen der Sexarbeiterinnen würden keinen Schutz darstellen. «Nur wenn die Polizei Vertrauen zu den Sexarbeiterinnen aufbaut, wird sie auch Menschenhandel oder andere Missstände aufdecken können.»

«Wenn die Polizei nur die erforderlichen Papiere überprüft, werden die Sexarbeiterinnen nicht primär geschützt, sondern kriminalisiert.»

Rebecca Angelini, Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration Zürich

Dazu brauche es allerdings genügend Ressourcen: «Es ist unausweichlich, dass proaktive Ermittlungen im Milieu gemacht werden – und das von Spezialisten. Wenn dies in Luzern nicht der Fall sein wird, sondern die Polizei nur die erforderlichen Papiere überprüft, dann werden die Sexarbeiterinnen nicht primär geschützt, sondern kriminalisiert.» Die Frauen sind sich einig: Kontrollen müssten von sensibilisierten und geschulten Spezialisten gemacht werden, so die Worte von Melanie Muñoz und Birgitte Snefstrup vom Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden «Lisa».

Die Luzerner Regierung möchte jedoch weder eine Anlaufstelle noch eine Fachkommission schaffen – was von der SP, den Grünen und dem Verein «Lisa» scharf kritisiert wird. «Wo gehen die Frauen dann hin mit ihren Problemen?», fragt Birgitte Snefstrup. Auch dass die Luzerner Polizei aufgrund der kantonalen Finanzsituation zu wenig Ressourcen aufweise, wird bemängelt.

Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich.

Rebecca Angelini von der Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration in Zürich.

(Bild: zvg)

Kleinsalonsterben in Zürich und Solothurn

Ganz so streng wie Solothurn und Zürich will die Luzerner Regierung jedoch das Gesetz nicht auslegen. Gefordert wird, dass in Luzern Betriebe ab zwei Sexarbeiterinnen künftig eine Bewilligung benötigen. Anders in den Kantonen Solothurn und Zürich: In beiden Kantonen muss für den Erhalt einer Betriebsbewilligung eine Baubewilligung vorgelegt werden. Diese stellt den grössten Stolperstein dar.

In Zürich und Solothurn liessen die Folgen nicht lange auf sich warten. Es kam zu einem massiven Kleinsalonsterben. In Solothurn schloss laut Muñoz ein Drittel aller Betriebe – in den meisten heuerten bis zu vier Sexarbeiterinnen an.

Im Kanton Zürch galt seit der sogenannten Prostitutionsgewerbeverordnung, die seit 2013 gilt, eine Ausnahme der Bewilligungspflicht für Kleinstsalons bis zwei Frauen und einem Raum. Die Politiker sahen die Problematik, deshalb wurde die Bestimmung 2017 gelockert. Seither gilt die Ausnahme für Betriebe bis zwei Frauen und zwei Räume. Weil weiterhin eine Baubewilligung erforderlich ist, sei laut Angelini abzuwarten, ob dies das Kleinsalonsterben tatsächlich aufhalten wird.

In die Illegalität abgerutscht

«Gerade die kleineren Betriebe, die am ehesten ein selbstbestimmtes Arbeiten ermöglichen, scheiterten an den bürokratischen Hürden», sagt Rebecca Angelini. In Zürich hätten sich aufgrund dessen folgende Entwicklungen gezeigt: «Zu hohe administrative Anforderungen führten dazu, dass Sexarbeiterinnen in Grossbordelle wechselten oder in die Sozialhilfe abdrifteten. Einige Betriebe versuchten es erst gar nicht mit der Bewilligung und rutschten in die Illegalität ab.»

«Das Einfordern einer Baubewilligung ist vergleichbar mit einem Outing.»

Melanie Muñoz, Fachstelle «Lysistrada» in Olten

Viele fänden zudem neue Wege. «Wir haben vereinzelt anonyme Hinweise von Prostitutionskunden erhalten, dass sich die Treffen vermehrt in Hotels abspielen», sagt Melanie Muñoz. Das Problem: «Wenn sich die Sexarbeit in den illegalen Bereich verschiebt, sind die Sexarbeiterinnen für uns Fachstellen sowie für die Polizei schlechter erreichbar.» Gerade dann seien die Frauen besonders Gefahren ausgesetzt.

In Luzern sollen die Regeln lockerer werden

«Vor der Einführung des neuen Bewilligungsverfahrens, das auch eine Baubewilligung voraussetzt, sagten viele Hausbesitzer und -vermieter zu den Arbeiterinnen: ‹Kein Problem, mach du deinen Salon›», sagt Rebecca Angelini von der FIZ in Zürich. «Aber sobald ein behördliches Bewilligungsverfahren nötig wurde, sträubten sich viele dagegen.» Nicht zuletzt sei es auch zu Einsprachen von Nachbarn gekommen. Melanie Muñoz fügt an: «Das Einfordern einer Baubewilligung ist vergleichbar mit einem Outing.»

Diesbezüglich sieht der Luzerner Regierungsrat ein weniger striktes Gesetz vor, eine Baubewilligung müssten die Sexbetriebe nicht vorweisen. Wohl aber müssten sie, um die Betriebsbewilligung zu erhalten, bau- und feuerpolizeilichen Bestimmungen genügen. Diese werden nach Betriebsgrössen abgestuft. Darin enthalten sind Rückzugsmöglichkeiten für Prostituierte, Notrufknöpfe in den Zimmern und Überwachungskameras an den Eingängen. Insbesondere muss bei den baupolizeilichen Bestimmungen daran gedacht werden, dass die Nutzung zonenkonform ist, das heisst, der Nutzungszone des Standorts entspricht.

Birgitte Snefstrup vom Verein «Lisa» betont, dass es wichtig sei, zwischen Gross- und Kleinbetrieben zu differenzieren. Zudem müssten beispielsweise Alarmknöpfe so angebracht werden, dass auch jederzeit ein Helfer auf den Alarm reagieren kann – und der Alarm nicht ins Leere führt. Und Muñoz fügt an, dass gerade Kameras auch bewirken können, dass Sexarbeiterinnen noch mehr unter Beobachtung stehen und dies gegen sie verwendet werden könne.

… Ausnahmeregelung dennoch «zu eng»

«Lisa» setzte sich von Beginn an dafür ein, dass Betriebe bis zu zwei Sexarbeiterinnen von der Bewilligungspflicht befreit werden (zentralplus berichtete). «Wir sind enttäuscht, dass nur Ein-Personen-Betriebe keine Bewilligung brauchen», sagt Birgitte Snefstrup. «Gerade in den Kleinstbetrieben ist die Selbstbestimmung der Sexarbeiterinnen am meisten gesichert.» Oft werden die Räume gemeinsam geteilt, was den Schutz der Frauen erhöhe. «In grösseren Betrieben ist die Selbstbestimmung oftmals geringer und die Sexarbeiterinnen müssen sich eher der Geschäftspolitik des Betreibers fügen», so Snefstrup.

Dass die Kantone untereinander nicht voneinander lernen, bedauert Angelini. «Es ist wahrscheinlich, dass es auch in Luzern zu einem Kleinsalonsterben kommt.» Es sei unabdingbar, die Entwicklung des Luzerner Rotlichtmilieus unter Anwendung des neuen Gesetzes eng zu beobachten und schnell zu evaluieren. Die Regierung sieht jedoch erst eine Überprüfung der Ausnahmebestimmung nach fünf Jahren vor. Das ist für Angelini zu lange – und auch die SP forderte eine Frist von nur zwei Jahren.

«Es wird sich zeigen, mit welchen Sonderregelungen und Pflichten Sexarbeiterinnen zu kämpfen haben.»

Birgitte Snefstrup, Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden «Lisa»

Die enge Zusammenarbeit von Politik, Polizei und Beratungsstellen sowie die richtige Art der Kontrolle seien jedoch das Wichtigste, so Angelini: «Effektiver als jede Überwachungskamera ist es, dass Spezialisten im Rotlichtmilieu unterwegs sind, um mit den Frauen vor Ort zu sprechen und Vertrauen zu ihnen aufzubauen.»

Im Juni kommt der Gesetzesentwurf nun in den Luzerner Kantonsrat. «Dann wird sich zeigen, mit welchen Sonderregelungen und Pflichten Sexarbeiterinnen zu kämpfen haben, um die Bewilligung zu bekommen», so Birgitte Snefstrup.

Birgitte Snefstrup vom Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden («Lisa»).

Birgitte Snefstrup vom Luzerner Verein für die Interessen der Sexarbeitenden («Lisa»).

(Bild: verein-lisa.ch)

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