Senkung der Zinsen auf PK-Guthaben?
Der Mindestzinssatz für Pensionskassen-Guthaben soll nächstes Jahr sinken, von gegenwärtig einem auf 0,75 Prozent. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge dem Bundesrat. Der Zinssatz bestimmt, wie hoch die Vorsorge-Guthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden müssen. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten. Für die Festlegung des Zinssatzes sind entscheidend: die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
Quelle:swisstxt
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