Bewilligung fehlte

Sempacher Seeweg nach Unwetter saniert: Mann muss Busse zahlen

Die Sanierung des Seewegs am Sempachersee hätte eine Bewilligung benötigt. (Bild: Lawa)

Die Staatsanwaltschaft Sursee hat einen Mann vom Bauamt Sempach mit einer Busse von 1000 Franken bestraft. Er hatte 2019 ein Stück des Seewegs in Sempach ohne notwendige Bewilligung sanieren lassen. Der Weg war zuvor bei einem Unwetter teilweise fortgespült worden.

«Fahrlässig» habe er gegen das Bundesgesetz über die Fischerei verstossen, heisst es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Auch das Wasserbaugesetz und die Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer habe er nicht eingehalten.

Die Rede ist von einem Verantwortlichen beim Bauamt Sempach. Dieser hatte 2019 ein Teilstück des Seewegs mit Blocksteinen sanieren lassen. Denn der Weg war im Winter 2018 während eines Unwetters teilweise fortgespült worden. Anschliessend wurde er notdürftig repariert.

Behörden waren nicht informiert

Doch das genügte nicht. Der Verantwortliche des Bauamtes erteilte deshalb den Auftrag, den Weg mit Blocksteinen zu sanieren. Das Problem: Eine Bewilligung der für die Fischerei zuständigen Behörde lag nicht vor. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur sowie die Dienststelle Landwirtschaft und Wald wussten ebenfalls nichts vom Vorhaben, was jedoch notwendig gewesen wäre.

Der Verantwortliche wurde deshalb nun von der Staatsanwaltschaft Sursee mit einer Busse von 1000 Franken bestraft. Ausserdem muss er die Untersuchungskosten tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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