Selbstunfall: Trotz Ausweisentzug mit 2.01 Promille unterwegs

Am frühen Samstagmorgen verursachte ein 22-jähriger Autofahrer mit 2.01 Promille einen Selbstunfall in Kriens. Dem Lenker wurde bereits zuvor der Führerausweis entzogen. Er blieb unverletzt und entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Gestern fuhr ein 22-jähriger Schweizer mit einem Personenwagen in Kriens gegen einen Maschendrahtzaun. Der Automobilist fuhr mit dem Auto seines Vaters auf der Himmelrichstrasse Richtung Zentrum Kriens. Aufgrund seines hohen Alkoholpegels geriet der Junglenker innerhalb einer Linkskurve über den rechtsseitigen Fahrbahnrand hinaus. Dort überfuhr der Wagen einen Grünstreifen sowie das angrenzende Trottoir. Anschliessend kollidierte das Fahrzeug mit einem Maschendrahtzaun.

17’000 Franken Schaden

Ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, entfernt sich der Lenker von der Unfallstelle. Verletzt wurde dabei niemand. Der Sachschaden beläuft sich jedoch auf insgesamt 17’000 Franken. Aufgrund eines Hinweises eines aufmerksamen Passanten, konnte der Lenker schliesslich im Rahmen einer Nahfahndung angehalten werden. Der Junglenker war ohne gültigen Führerausweis unterwegs, da dieser ihm zuvor bereits entzogen worden war. Ein durchgeführter Atemlufttest ergab einen Wert von 2.01 Promille.

Selbstunfall: Trotz Ausweisentzug mit 2.01 Promille unterwegs
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