Iraker löst Grossfahndung in Zug aus

Seine Flucht war nur von kurzer Dauer

Ein 20-jähriger Iraker sitzt nach seiner kurzen Flucht nun im geschlossenen Strafvollzug.

(Bild: fotolia.de)

Ein rechtskräftig verurteilter Ladendieb, der seine Strafe in der Strafanstalt Zug absitzt, ist am Mittwoch während eines externen Arbeitseinsatzes geflüchtet. Dank einem Grossaufgebot konnte er wenig später festgenommen werden.

Ein 20-jähriger Iraker hat in den letzten rund zwölf Monaten elf Ladendiebstähle in Warenhäusern und Apotheken im Kanton Zug begangen. Dabei hat er hauptsächlich Körperpflegemittel im Gesamtwert von mehreren Hundert Franken entwendet. Vier der Ladendiebstähle hat er zusammen mit einem 19-jährigen Serben verübt und bei einem der Diebstähle führte der Iraker ein Messer mit sich.

Des Weiteren machte sich der 20-Jährige strafbar wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, mehrfachem Hausfriedensbruch, Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, Hinderung einer Amtshandlung sowie Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Er wurde mit einer Freiheitsstrafe von 120 Tagen sowie einer Busse von mehreren Hundert Franken belegt.

Nach 30 Minuten wieder festgenommen

Der Iraker befand sich bereits im offenen Strafvollzug, als ihm am Mittwochnachmittag um 14.15 Uhr die Flucht während eines externen Arbeitseinsatzes gelang. Umgehend wurde eine Grossfahndung ausgelöst, schreiben die Zuger Strafverfolgungsbehörden in einer Medienmitteilung.

Diese führte rund 30 Minuten später zum Erfolg. Ein ziviler Fahnder der Zuger Polizei erblickte den Flüchtigen, wie er von Zug kommend auf einem Velo der «Alten Lorze» entlang und anschliessend Richtung Alpenblickkreuzung fuhr. Mehrere Einsatzkräfte nahmen daraufhin die Verfolgung auf, worauf der 20-Jährige versuchte, sich zu Fuss der Verhaftung zu entziehen. Dies misslang jedoch und der Mann konnte festgenommen werden. Er befindet sich nun im geschlossen Strafvollzug.

Sein 19-jähriger Komplize, der bei vier Ladendiebstählen dabei war, wurde mittels Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen sowie einer Busse von mehreren Hundert Franken verurteilt.

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