Schwyz muss Transparenz präzisieren
Parteien sollen ihre Finanzierung offenlegen, auch bei Wahl- und Abstimmungskampagnen. So wollte es das Stimmvolk des Kantons Schwyz. Doch das entsprechende Gesetz verstösst teilweise gegen die Verfassung, wie das Bundesgericht eine Beschwerde der Juso in einem Punkt gutgeheissen hat. Im Gesetz ist verankert, dass Parteien Spenden unter 1000 Franken anonym annehmen dürfen. Auf diese Weise könne jemand die Pflicht zur Offenlegung leicht umgehen, indem man anonym und in kleinen Tranchen unendlich viel Geld spende, stellte das Bundesgericht fest. Es verlangt deshalb, der Schwyzer Kantonsrat müsse das Gesetz präzisieren.
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