Schwellenwert für Reisequarantäne
Der Bundesrat hat den Schwellenwert für die Reisequarantäne neu definiert und die Verordnung angepasst. Die neuen Bestimmungen gelten ab Donnerstag. Angesichts der starken Fallzahlen in der Schweiz entschied sich der Bundesrat zu einem Kurswechsel. Bisher galt die Regel: Ein Land mit mehr als 60 Neuinfektionen pro 100’000 Einwohnerinnen und Einwohner in den letzten 14 Tagen landete auf der Liste. Ausnahmen gab es für Grenzgebiete. Der Bundesrat passte die Regel nun an, wonach jetzt nur noch Staaten oder Gebiete auf der Risikoliste stehen, deren 14-Tage-Wert pro 100’000 Einwohner um mehr als 60 als in der Schweiz liegt.
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