Streit um Beleuchtung des Luzerner 5-Sterne-Hotels

Schweizerhof: Nun ist die Stadt wieder am Zuge

Ist die farbige Beleuchtung der Fenster tatsächlich bewilligungspflichtig? Dies muss nun der Stadtrat klären.

(Bild: Hotel Schweizerhof)

Der Streit zwischen dem Hotel Schweizerhof und der Stadt Luzern um die farbige Beleuchtung von Hotelzimmern geht in die nächste Runde. Das Kantonsgericht heisst eine Beschwerde der Hotelbetreiber gut. Grund ist eine Lücke im städtischen Reglement zum Plan Lumière.

Das Hotel Schweizerhof und die städtische Baudirektion liegen sich schon seit einiger Zeit in den Haaren. Im Kern geht es um die Frage, ob die installierte Lichtanlage den öffentlichen Raum tangiert. Die Stadt Luzern ist klar der Meinung, dass die Beleuchtung in den Hotelzimmern eindeutig auf eine Aussenwirkung abziele. Anders sei nicht zu erklären, weshalb die Beleuchtung nur auf der Seite des Sees installiert wurde, nicht aber auf der vom See abgewandten Seite.

Da die im Jahr 2014 installierte Anlage in ihrem Zweck gegen aussen gerichtet sei, sei sie, obwohl sie in privaten Räumlichkeiten steht, bewilligungspflichtig. Eine nachträglich beantragte Baubewilligung für den Betrieb der Lichtanlage wurde indes nicht erteilt, da sie sie gemäss der Stadt gegen die Bestimmungen des Kunstlichtreglements, den sogenannten Plan Lumière, verstosse. Die Stadt verfügte im Sommer 2016 daher die umgehende Abschaltung der Kunstlichtanlage.

Reglement unklar

Anders sieht es das Kantonsgericht. Dieses hat nun die vom Hotel Schweizerhof eingereichte Beschwerde teilweise gutgeheissen (zentralplus berichtete). Im Plan Lumière sei zwar festgehalten, dass Kunstlichtanlagen einer Bewilligungspflicht unterliegen, wenn die Beleuchtung den öffentlichen Raum betrifft. Allerdings sei die Formulierung des öffentlichen Raums darin nicht näher definiert.

Dieser Spielraum wurde nach Ansicht des Gerichts vom Gesetzgeber bewusst offen gelassen, damit die zuständige Behörde im Einzelfall angemessene Entscheidungen treffen könne. Der Streit zwischen der Stadt und dem Hotel Schweizerhof findet nun aber genau innerhalb dieses rechtlichen Spielraumes statt.

Stadt muss über die Bücher

Das Kantonsgericht ist der Ansicht, dass laut dem Reglement nicht sämtliche in Innenräumen installierte Lichtquellen, die auch den Aussenraum bestrahlen, unter die Bewilligungspflicht fallen. Zwar trete das Hotel durch die farbige Beleuchtung nachts deutlich in Erscheinung. Allerdings lasse sich die innen angebrachte Beleuchtung keiner der drei im Gesetz definierten Kategorien Allgemeinbeleuchtung, kommerzielles Licht oder szenografisches Licht zuordnen. 

Daher bestünde für den Betrieb der umstrittenen Beleuchtungsinstallation keine Bewilligungspflicht. Notwendig sei jedoch eine Baubewilligung. Diese wurde nicht erteilt, so dass die Beleuchtung – zumindest formell – als baurechtswidrig gelte. Es fragt sich jedoch, ob sie dem Schweizerhof zu Recht verweigert wurde, da der Plan Lumière als Ablehnungsgrund in der aktuellen Fassung nicht herangezogen werden kann.

Die Rechtmässigkeit der Verfügung zur Abschaltung der Anlage ist damit rechtlich nicht eindeutig geklärt. Das Gericht weist den Fall deshalb an die Baudirektion zurück. Diese müsse zuerst genau prüfen, was die Bestimmung «den öffentlichen Raum betreffen» in diesem Fall konkret bedeutet.

Nun ist die Stadt wieder am Zug, respektive der Stadtrat. Denn dieser regelt gemäss Gesetz Art und Umfang der Bewilligung in den Richtlinien für den Plan Lumière. Der Streit dürfte die beiden Parteien also noch auf absehbare Zeit beschäftigen.

Wie der Plan Lumière die Stadt Luzern verändert, lesen Sie hier.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Wettstein
    Wettstein, 14.12.2017, 18:04 Uhr

    die Posse des Stadtrates geht weiter. Die Stadt hat ja genug Geld.

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