Schwarzfahrer rammte Zuger ZVB-Kontrolleur die Faust ins Gesicht
Ein Mann hat im Dezember 2019 einen Mitarbeiter der Zugerland Verkehrsbetriebe ins Gesicht geschlagen und danach die Flucht ergriffen. Weil Ähnliches schon öfter vorkam, muss er nun 100 Tage ins Gefängnis.
Es war gegen halb neun morgens als der Bus der an der Langackerstrasse in Cham zur Kontrolle angehalten worden ist. Dabei stellten die Kontrolleure fest, dass einer der Passagiere kein Billett – und auch nur die Kopie eines Personenausweises dabei hatte.
Während der Kontrolle wurde der Schwarzfahrer immer aufgebrachter und aggressiver. Die verbalen Beschimpfungen gipfelten darin, dass er einem Kontrolleur die Faust gegen das Gesicht schlug und die Flucht ergriff. Das Opfer hatte danach ein blaues Auge und eine leichte Platzwunde auf der Höhe des Nasenrückens.
Mehrere Vorstrafen, deshalb muss er ins Gefängnis
Als die Polizei den Täter später erwischte, wurde klar, warum er sich aus dem Staub gemacht hatte. Das Amt für Migration hatte für den 23-Jährigen eine Eingrenzung für den Kanton Aargau verfügt. Das heisst, der Afghane hätte sich gar nicht im Kanton Zug aufhalten dürfen.
Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt den Mann daher wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden sowie einer Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Wie aus dem rechtskräftigen Strafbefehl hervorgeht, ist der Schwarzfahrer mehrfach und teilweise einschlägig vorbestraft.
Eine Geldstrafe könnte aufgrund der bescheidenen finanziellen Mittel des Mannes voraussichtlich ohnehin nicht vollzogen werden. Die Staatsanwaltschaft verurteilt ihn daher zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 100 Tagen.
Sie geht davon aus, dass der Gefängnisaufenthalt eine «genügende Warnwirkung» auf den 23-Jährigen haben wird. Die Staatsanwaltschaft verzichtet daher darauf, zwei vorgängig verhängte bedingte Geldstrafen jetzt zu vollziehen – obwohl die Probezeit noch nicht abgelaufen war.
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Villiger, 17.06.2020, 19:27 Uhr Ich glaube wir haben abgestimmt, dass mehrfach vorbestrafte Ausländer auszusschaffen sind.
Der Staatsanwalt verzichtet darauf bedingte Strafen zu vollziehen, ist für mich nur schwer zu verstehen.
Na dann gute Nacht liebe Schweiz.👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterHinter Fragt, 16.06.2020, 22:27 Uhr Schwarzfahrer… – hmmm, ist das nicht auch rassistisch…?
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterGregor Muff, 16.06.2020, 23:10 Uhr Rassistisch daran ist höchstens, dass Sie den Begriff des Schwarzfahrers mit einer Hautfarbe in Verbindung bringen. Sonst muss man gleich die Farbe schwarz verbieten.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterRoli Greter, 17.06.2020, 06:15 Uhr Man «weiss» es nicht so genau…
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterLena Berger, 17.06.2020, 08:29 Uhr Diese Diskussion ist nicht ganz neu – und die Frage scheint mir inzwischen geklärt zu sein. Mit der Hautfarbe habe der Begriff Schwarzfahrer nichts zu tun. So wie ein blinder Passagier nichts mit Blinden zu tun habe. Vielmehr steht «schwarz» beispielsweise gemäss Christiane Wanzeck, Linguistin an der Ludwig-Maximilians-Universität München, für etwas, das im Dunkeln, im Verborgenen passiert. Nach weit verbreiteter Auffassung geht der Begriff auf den jiddischen Ausdruck «shvarts» für «Armut» zurück. Schwarzfahrer sind demnach diejenigen, die sich kein Ticket leisten können.
👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterMarie-Françoise Arouet, 17.06.2020, 11:46 Uhr Ein lustiges Aperçu, dass die Sprachpolizei inzwischen bereits Gutachter bemüht, um zwischen lieb und böse zu unterscheiden. Die Euphemismustretmühle dreht sich und dreht sich und dreht sich. Jetzt kann man nur hoffen, dass das jiddische „shvarts“ nicht am Ende doch „schwarz“ bedeutet, was es natürlich tut. Huchhuch, es ist kein Ausweg aus der Tretmühle. A rose is a rose is a rose. Wer sich künstliche Probleme aufhalst, kommt aus den Aporien einfach nicht mehr raus.
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