Schwarzenbach blitzt vor BVGer ab

Die Werke des Zürcher Kunstsammlers Urs E. Schwarzenbach dürfen nun doch zwangsversteigert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Kunstsammler befindet sich in Auseinandersetzung mit den Steuerbehörden. Diese wollten 114 Werke des Sammlers versteigern, um geschätzte 2,5 Millionen Franken einzutreiben. Die Schulden stammen aus nicht bezahlten Steuern und Einfuhrzöllen auf Kunstwerken. Anfang Dezember hatte das Gericht eine Versteigerung noch in letzter Minute gestoppt, mit einer superprovisorischen Verfügung. Anschliessend habe Schwarzenbach den nötigen Prozesskostenvorschuss aber nicht bezahlt, heisst es nun. Er kann das Urteil noch anfechten.

Quelle:swisstxt
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