Schwarzarbeits-Fälle nehmen zu

Kein Lohndumping in Luzern. Der Bericht über die Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern zeigt: Die hiesigen Unternehmer halten sich grösstenteils an die Spielregeln. Allerdings gibt es Ausnahmen. Die Zahl der Meldungen hat bei der Schwarzarbeit leicht, diejenigen im Bereich der Personenfreizügigkeit wie in den vergangenen Jahren wiederum markant zugenommen.

Die Arbeitsbedingungen und Löhne auf dem Luzerner Arbeitsmarkt werden grossmehrheitlich gut eingehalten. Das zeigt der Bericht 2015 über die Arbeitsbedingungen im Kanton Luzern der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit. Die Zahl der Meldungen habe bei der Schwarzarbeit leicht, diejenigen im Bereich der Personenfreizügigkeit wie in den vergangenen Jahren wiederum markant zugenommen.

Bei der Schwarzarbeit stieg die Zahl der Verdachtsfälle im vergangenen Jahr von 587 auf 605. Betroffen waren 1140 Personen. Kontrolliert wurden 783 Personen. Aus allen Kontrollen gingen bis Ende Jahr 265 rechtskräftige Sanktionsentscheide hervor. Im Vorjahr wurden 221 Sanktionen gezählt.

In der Berichtsperiode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 wurden insgesamt 16’007 Personen gemeldet. Dies entspricht einer Zunahme von 10.6% zum Vorjahr. Von den im Jahre 2015 gemeldeten entsandten Personen im Zuständigkeitsbereich der Tripartiten Kommission (TKA) wurden 21.3% kontrolliert. Grundsätzlich verhielten sich die meldepflichtigen Unternehmen korrekt.

Die Kontrollen ergaben kein Lohndumping im Sinne des Entsendegesetzes. Die meisten Verstösse betrafen die Meldepflicht, Verletzung der Dokumentationspflicht für Selbständige oder Lohnunterbietungen im Einzelfall. Von den 29 Verständigungsverfahren konnten bis Ende 2015 24 erfolgreich abgeschlossen werden, indem diese Unternehmen die geforderten Nachzahlungen den Arbeitnehmenden ausbezahlt haben.

 

Kennzahlen (vom 1.1.2015 bis 31.12.2015)

16’007 gemeldete Personen, davon 9’546 im Zuständigkeitsbereich der TKA

1’170 kontrollierte Betriebe mit insgesamt 2’030 Personen, davon 94 Betriebe und 258 Personen im Rahmen der Arbeitsmarktbeobachtung

318 kontrollierte Selbständige, davon 31 festgestellte Scheinselbständige

235 festgestellte Meldeverstösse

116 Lohnunterbietungen bei Entsendebetrieben

8 Lohnunterbietungen bei Schweizer Arbeitgebenden

29 durchgeführte Verständigungsverfahren

105 Sanktionen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit

 

Problemfelder

Einzelne meldepflichtige Unternehmen, insbesondere aus Italien und Slowenien, nutzen die Lücken von Gesetz und Meldeverfahren geschickt aus. Solche Firmen melden 90 Einsatztage in der Schweiz, vielfach mit Arbeitnehmenden aus Drittstaaten. Danach meldet die gleiche Firma -Name wird geringfügig verändert- erneut Einsätze in der Schweiz. Im zemis Meldeverfahren wird ein zusätzlicher Firmenaccount generiert und das meldepflichtige Unternehmen kann weit mehr als die 90 erlaubten Einsatztage melden. Die Feststellungen von solchen Machenschaften sind nur mit einem sehr grossen Aufwand möglich und kaum beweisbar.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Arbeitsbedingungen und Löhne auf dem Luzerner Arbeitsmarkt nach wie vor grossmehrheitlich eingehalten werden und die flankierenden Massnahmen greifen. Ausblick Der Bundesrat appelliert an die Sozialpartner, sich darauf zu einigen, gemeinsame Mass-nahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt und zur Optimierung der flankierenden Massnahmen vorzuschlagen. Darauf basierend soll das SECO dem Bundesrat bis Ende März 2016 eine Botschaft vorlegen.

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