Schwangerschaft neu ganz versichert

Die Krankenkassen sollen auch die Kosten für Behandlungen von Schwangeren übernehmen, die in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten eine Fehlgeburt erleiden oder Komplikationen haben. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat für eine entsprechende Änderung ohne Gegenstimme ausgesprochen. Das Geschäft geht nun in den Bundesrat. Nach der heutigen Regelung muss eine Frau, wenn sie ihr Kind in den ersten 12 Wochen verliert, die gesamten Kosten für die teils operative Behandlung nach dem Tod des Ungeborenen übernehmen. Die Krankenkassen übernehmen zurzeit die Kosten erst nach den ersten drei Monaten der Schwangerschaft.

Quelle:swisstxt
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