Sanktionen gegen Spitzenschwinger aufgehoben

Schurtenberger darf 2020 im Sägemehl angreifen

Da jubelte er noch: Sven Schurtenberger nach dem 1. Gang gegen Daniel Boesch zum Auftakt des Eidgenoessischen Schwing- und Älplerfestes am 24. August 2019 in Zug. (Bild: swiss-image.ch/Photo Remy Steinegger)

Der Buttisholzer Sven Schurtenberger hat am Eidgenössischen in Zug verbotenerweise das Logo eines Sportartikelherstellers auf dem Schienbeinschoner getragen (zentralplus berichtete). Dies wurde vom Verband (ESV) als Verstoss gegen die Werbevorschriften und -bestimmungen gewertet. Der ESV drückte dem Eidgenossen eine Sperre für alle auswärtigen Gauverbands- und Kantonalfeste, Bergkranzfeste sowie Teilverbandsfeste auf. Dagegen erhob Schurtenberger Rekurs. Die […]

Der Buttisholzer Sven Schurtenberger hat am Eidgenössischen in Zug verbotenerweise das Logo eines Sportartikelherstellers auf dem Schienbeinschoner getragen (zentralplus berichtete). Dies wurde vom Verband (ESV) als Verstoss gegen die Werbevorschriften und -bestimmungen gewertet.

Der ESV drückte dem Eidgenossen eine Sperre für alle auswärtigen Gauverbands- und Kantonalfeste, Bergkranzfeste sowie Teilverbandsfeste auf. Dagegen erhob Schurtenberger Rekurs. Die Rekurskommission Werbung des ESV hat dem Einspruch am Dienstag weitgehend stattgegeben, wie SRF berichtet. Damit kann der 28-jährige Luzerner 2020 an allen Festen teilnehmen.

Kein finanzieller Nutzen

Die Kommission sieht es als erwiesen an, dass Schurtenberger durch das Tragen des Logos keinen finanziellen Nutzen gezogen hatte. Es liegt damit keine vorsätzliche oder grobfahrlässige Verletzung des Reglements vor. So seien die Voraussetzungen für die Anfang Oktober ausgesprochene Sanktion nicht gegeben. Für das Nichteinhalten des Verfahrensgrundsatzes wurde Schurtenberger lediglich eine Busse auferlegt.

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