Erweiterungsbau steht nichts mehr im Weg

Schulhaus Erlen im Emmen: Bundesgericht lehnt Beschwerde ab

Der Emmer Gemeinderat (von links): Michael Kost (Gemeindeschreiber-Stv.), Brahim Aakti, Patrick Vogel (Gemeindeschreiber), Thomas Lehmann, Rolf Born, Patrick Schnellmann und Josef Schmidli.

(Bild: zvg)

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen die Baubewilligung für den Ergänzungsbau des Schulhauses Erlen in Emmen abgelehnt. Der Gemeinderat muss nun das weitere Vorgehen prüfen und erwartet die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen bis vor Ostern.

Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Baubewilligung für die Erstellung des Trakts 4 der Schulanlage Erlen letztinstanzlich abgewiesen. In der Urteilsbegründung hält das Gericht fest, dass der geplante Erweiterungsbau sich sowohl in das Orts- und Landschaftsbild eingliedere, als auch architektonisch mit den bereits bestehenden Schulgebäuden verträglich sei.

Die Bundesrichter stellen sich ferner hinter den vorinstanzlichen Befund. Dieser besagt, den kommunalen Baubewilligungsbehörden komme bei der ästhetischen Beurteilung eines Bauprojekts ein durch die Gemeindeautonomie geschützter Entscheidungsspielraum zu.

Somit bestehe kein Anlass, in das Ermessen der kommunalen Behörde einzugreifen. Damit ist die am 22. November 2017 erteilte Baubewilligung rechtskräftig und der Erweiterungsbau Trakt 4 mit zwei neuen Kindergärten und zwölf Klassenzimmern für die Primarschule auf dem Schulareal Erlen kann realisiert werden.

Mindestens zwei Jahre Verzögerung

Aufgrund der gegen das Bauprojekt eingegangenen Beschwerden und der damit prognostizierten Verzögerung um mindestens zwei Jahre (zentralplus berichtete), habe der Gemeinderat erkannt, dass sich die Bereitstellung des notwendigen Schulraumes auf das Schuljahr 2019/2020 nicht realisieren lässt.

Der Gemeinderat hatte sich daraufhin im März 2018 entschieden, die bereits bestellten Module für den Ergänzungsbau an einem provisorischen Standort auf dem Schulhausareal aufzustellen, um den dringend benötigten Schulraum während des rechtlichen Verfahrens als Übergangslösung gewährleisten zu können.

Zudem konnte mit dieser Lösung zusätzliche Kosten für die Lagerung der Module verhindert werden. Das Provisorium kann ab Ostern 2019 von den Schulen genutzt werden.

Weitere Investitionen vorerst gestoppt

Nach Eingang des Bundesgerichtsentscheides und gestützt auf ein Postulat werde der Emmer Gemeinderat das weitere Vorgehen nun einer vertieften Prüfung unterziehen. Dabei sei zu beachten, dass sich der Bedarf an Schulraum in der Schulanlage Erlen aufgrund der letzten Aktualisierung des Schulraumplanungsberichtes bestätigt habe.

Die Prüfungen hätten sich daher darauf auszurichten, dass zeitgerecht der notwendige Schulraum im Gebiet Erlen zur Verfügung steht. Der Gemeinderat erwartet die Entscheidungsgrundlagen bis vor Ostern 2019 und werde dann im Detail das weitere Vorgehen unter Beachtung der Beschlüsse des Einwohnerrates und der Stimmberechtigten festlegen. Vorläufig sind sämtliche weiteren Investitionen und Anschaffungen für das Provisorium gestoppt worden.

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