Mutter soll aus Geldnot geklaut haben

Schuldig oder unschuldig? Zuger Richter wagt einen juristischen Hochseilakt

Die Frau soll ein Portemonnaie in einer Garderobe gestohlen haben. (Bild: Symbolbild: Adobe Stock)

Einer Alleinerziehenden wird vorgeworfen, im Casino Zug ein Portemonnaie samt Inhalt im Wert von über 500 Franken gestohlen zu haben. Vieles spricht gegen sie, aber «harte Beweise» gibt es nicht. Der zuständige Einzelrichter entscheidet sich für ein heikles Manöver.

«Leicht panisch» sei sie, sagt die Frau, als sie an diesem Montagnachmittag auf der Anklagebank des Zuger Strafgerichts Platz nimmt. «Es ist ein komisches Gefühl, hier zu sein.» Der alleinerziehenden Mutter wird vorgeworfen, im Zuger Casino ein Portemonnaie gestohlen zu haben. Und zwar aus einer Garderobe, die eigentlich abgeschlossen war.

Die serbische Frau hatte längere Zeit dort gearbeitet. Sie wusste auch, wo der Schlüssel zur Garderobe versteckt war. Und sie war zum Tatzeitpunkt im Vorraum gesehen worden. Die Beschuldigte spricht leise, teilweise ist sie schlecht zu verstehen.

Sie hätte vor der Garderobe nur kurz mit ihrem Sohn telefoniert, sagt sie. Das wollte sie nicht vor den Gästen tun, deshalb zog sie sich in den abgedunkelten Raum neben der Bühne zurück. Aber warum ging sie ausgerechnet dorthin, wo sie das Casino-Publikum möglicherweise hätte hören können? Darauf hat die Frau keine klare Antwort. Sie druckst herum.

Der Richter rechnet vor

Die Beschuldigte hat keine Anwältin dabei – und offensichtlich ist sie nicht rechtskundig. Deshalb erklärt ihr der Richter, wie das Verfahren abläuft: Die Staatsanwaltschaft hatte sie wegen Diebstahls mittels eines Strafbefehls zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 80 Franken sowie 400 Franken Busse verurteilt.

«Ich will Sie nicht drängen, aber ich frage Sie: Halten Sie an Ihrer Einsprache fest?»

Einzelrichter in der Verhandlung

«Sie haben sich dagegen gewehrt, aber Sie können diese Einsprache jederzeit zurückziehen», erklärt der Richter. Und dann rechnet er vor: Wenn sie jetzt zurückzieht, dann kostet das Verfahren nur 500 Franken. Wenn sie es auf ein Urteil anlegt, wird sie im Falle eines Schuldspruchs 1000 Franken bezahlen müssen. Sollte sie den Entscheid dann anfechten wollen, müsste sie 2000 Franken bezahlen. Viel Geld für eine Alleinerziehende, die rund 3200 Franken pro Monat verdient.

«Ich will Sie nicht drängen, aber ich frage Sie: Halten Sie an Ihrer Einsprache fest?», schliesst der Richter. «Ich kann nur sagen, das im Casino habe ich wirklich nicht gemacht», antwortet die Frau. Also nimmt die Verhandlung ihren Lauf.

Zahlreiche Indizien, aber keine Beweise

Der Richter zählt die Indizien auf, die gegen die Frau sprechen. «Sie wussten, wo der Schlüssel war. Sie hatten Geldprobleme. Sie konnten in die Garderobe. Sie wurden zur Tatzeit im Vorraum angetroffen. Sie haben angeblich telefoniert, aber es ist sonderbar, im Dunkeln zu telefonieren, wenn die Gefahr besteht, dass Sie gehört werden.»

Ausserdem ist die Frau wegen Diebstahls am Arbeitsplatz vorbestraft. Sechs Mal geriet sie deswegen innerhalb von drei Jahren in Verdacht, bei der Arbeit etwas mitgenommen zu haben. «Woran liegt das?», will der Richter wissen. «Das weiss ich nicht», lautet die kleinlaute Antwort.

«Ich kann nur sagen, das im Casino habe ich wirklich nicht gemacht.»

Die Beschuldigte

Der Vorsitzende kommt noch einmal auf die Rechtslage zu sprechen. «Wenn Sie die Einsprache zurückziehen, würde die Verhandlung jetzt beendet. Der Strafbefehl würde rechtskräftig. Das heisst, sie müssten eine Busse von 400 Franken und Verfahrenskosten von 500 Franken bezahlen. Die Geldstrafe würde bedingt ausgesprochen, das müssten Sie nicht bezahlen, wenn Sie nicht rückfällig werden. Wenn Sie aber verurteilt werden, kommen statt 500 noch 1000 Franken dazu.»

Nach knapp 35 Minuten knickt die Frau ein

Noch einmal fragt er sie, ob sie an der Einsprache festhalten will. Die Frau wirkt verunsichert. Sie ist von ihrer Sozialarbeiterin ermutigt worden, sich gegen den Strafbefehl zu wehren. Wenn sie nichts gemacht habe, müsse sie das nicht akzeptieren, hatte diese gesagt. Doch nun gerät die Entschlossenheit ins Wanken. Die Lippen der Frau zittern.

«Nein», sagt sie schliesslich. «Ich will zurückziehen.» «Ist das ihr freier Wille?», fragt der Richter nach. «Ja», antwortet sie kleinlaut. Der Richter erklärt ihr daraufhin, dass sie die Busse und die Verfahrenskosten in Raten abbezahlen könne. Dazu müsse sie sich aber melden. «Danke», sagt die Beschuldigte. «Danke, danke.» Dann verlässt sie eilends den Gerichtssaal.

Das Dilemma der Richter in Strafbefehlsverfahren

War die Frau denn nun eine Diebin oder nicht? Man hatte das Geld nicht bei ihr gefunden. Es gibt keinen «harten» Beweis für ihre Schuld. Wenn Zweifel bestehen, muss eine Beschuldigte freigesprochen werden. Und doch hat die Frau den Gerichtssaal nun als Verurteilte verlassen.

Die Richter sind nicht die Anwälte der Beschuldigten – und doch müssen sie dafür sorgen, dass diese die Rechtslage verstehen, auch wenn sie keinen Rechtsbeistand an ihrer Seite haben. Einen Rat geben dürfen sie nicht. Und auch nicht vorher durchblicken lassen, wie ein Urteil aussehen wird. Es ist also ein juristischer Hochseilakt, den Einzelrichter in solchen Fällen vollbringen müssen.

Die einzige, die wirklich weiss, was geschah, ist die Frau selber. Es ist zu hoffen, dass sie die Schuld nicht nur einfach auf sich genommen hat, um die unangenehme Angelegenheit rasch hinter sich zu bringen.

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