Anwohner nervte sich über Lärm

Schüsse am Schulhaus Wydenhof Ebikon: Täter vor Gericht

Der Tatort: Schulhaus Wydenhof in Ebikon. (Bild: ber)

Ein 36-Jähriger hat im Juli 2017 mit einem Sturmgewehr auf eine Gruppe von Jugendlichen geschossen – weil sie auf dem Pausenplatz Lärm gemacht haben sollen. Dafür soll er sieben Jahre ins Gefängnis.

Der Tatort war ein beliebter Treffpunkt für Jugendliche. An lauen Sommerabenden trafen sie sich auf dem Pausenplatz des Schulhauses Wydenhof in Ebikon. Sie flirteten, unterhielten sich, tranken Alkohol. Der Lärm, der dabei eintstand, ging einem Nachbarn zunehmend auf die Nerven. Wegen der Nachtruhestörung werde er «mal schiessen», soll er gegenüber seiner Freundin gesagt haben. Sie nahm es offenbar nicht ernst. Ein Fehler, wie sich später zeigen sollte.

Am Abend des 14. Juli bekam die Freundin eine Whatsapp-Nachricht von dem Mann. «Ech ha scheisse bout», war darin zu lesen. Das war noch eine massive Untertreibung. Der 36-Jährige hatte nämlich gerade auf eine Gruppe von Schülern geschossen – und dabei einen jungen Mann schwer verletzt.

2,5 Liter Bier auf nüchternen Magen

Der Abend hatte begonnen wie wohl so mancher zuvor. Der Mann kam nach Hause, trank ein Bier und setzte sich auf den Balkon. Von da aus beobachtete er, wie ein Schüler gegen die Turnhallenmauer pinkelte. Nachdem er sich offenbar schon wochenlang über das Verhalten der Jugendlichen geärgert hatte, brachte dies das Fass zum Überlaufen.

Der Mann holte gemäss Anklageschrift sein Sturmgewehr aus dem Schrank und deponierte es zunächst beim Sofa. Dann setzte er sich hin, um noch etwas zu lesen. Währenddessen füllte sich der Pausenplatz weiter, bis eine Gruppe von rund zehn Jugendlichen vor Ort war. Kurz vor 22 Uhr schliesslich rastete der Nachbar aus. Er hatte zu diesem Zeitpunkt rund 2,5 Liter Bier auf nüchternen Magen getrunken und verlor vollends die Beherrschung.

Er schoss vom Balkon aus in Richtung Schulhausplatz. Er traf aus einer Distanz von rund 45 Metern einen jungen Mann am Oberkörper.

Nach dem Schuss packte ihn die Reue

Als der Schütze den Schrei hörte, muss es ihm bewusst geworden sein, was er gerade getan hatte. Er schrieb seiner Freundin die bereits erwähnte Nachricht. Dann schnappte er sich einen Verbandkasten und rannte rüber auf den Schulhausplatz, um dem jungen Mann zu helfen. Er machte einen Druckverband, in dem er auf der Ein- und Ausschusswunde je eine Kompresse anlegte. Der Schock hatte ihn offenbar wieder nüchtern gemacht. Auf den Bruder des Opfers machte er gemäss Anklageschrift keinen betrunkenen Eindruck.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Nachbar der versuchten vorsätzlichen Tötung und der mehrfachen Gefährdung des Lebens schuldig gemacht. Sie fordert, dass das Kriminalgericht ihn zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt.

Der Prozess findet am Montag statt. Die Verteidigung wird ihre Anträge in der Verhandlung stellen. Denkbar wäre es, dass es sich um einen Fall handelt, bei dem die sogenannte «goldene Brücke» Thema sein wird. Gemäss dieser Regel wird ein Täter milder bestraft oder geht gar straffrei aus, wenn er während der Tat von Reue gepackt wird und versucht, den Schaden im letzten Moment doch noch abzuwenden.

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