Schüpfheim: Helle Sterne über der Dorfstrasse

Die im letzten Winter neu angeschaffte Weihnachtsbeleuchtung sei um ein weiteres Element ergänzt worden, schreibt der Gemeinderat von Schüpfheim in einer Mitteilung. Zur vorweihnachtlichen Stimmung im Dorf tragen zudem die Adventsfenster und der grosse Tannenbaum auf dem Bannermeister-Emmenegger-Platz bei.

Seit kurzem erhellt die Weihnachtsbeleuchtung im Dorf Schüpfheim wiederum die dunklen Winternächte. «Es dürfte aufgefallen sein, dass die Hauptstrasse neu auch im Bereich der Kantonalbank mit den dekorativen Sternen ausgestattet worden ist», schreibt Gemeindepräsidentin Margrit Thalmann in einer Mitteilung.

Aus Anlass des Firmenjubiläums 120 Jahre Kantonalbank Schüpfheim hat das Bankinstitut die Kosten für diese Erweiterung finanziert. «Der Gemeinderat dankt dafür», so Thalmann. Es sei vorgesehen, dass die Weihnachtsbeleuchtung zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls auf die Bahnhofstrasse ausgedehnt werde. «Nach dem anerkennenden Echo ist wie bereits letztes Jahr ein mächtiger, beleuchteter Tannenbaum auf dem Bannermeister-Emmenegger-Platz bei der Kirchentreppe aufgerichtet worden.» Schüpfheim Tourismus habe die Idee geliefert und die Installation in verdankenswerter Weise erneut mit Unterstützung Freiwilliger realisiert.

24 kreativ gestaltete Adventsfenster

«Einmal mehr darf sich die Bevölkerung über die Aktion Adventsfenster freuen.» Dank verdiene der Pfarreirat für die Organisation und natürlich die freiwilligen Familien und Institutionen, welche an einem Abend im Advent zu einer besinnlichen Begegnung einladen.

Treffpunkt beim Tagesfenster ist jeweils ab 19 Uhr. Die gemeinsame Besichtigung dauert bis 20 Uhr. Die individuell gestalteten Adventsfenster sind täglich von 17 bis 22 Uhr beleuchtet. Gestartet wurde am 1. Dezember beim Weihnachtsbaum von Schüpfheim Tourismus auf dem Bannermeister-Emmenegger-Platz. Die weiteren Standorte der Adventsfenster sind im Pfarreiblatt aufgeführt.

Bachsanierungen sind im Gang

Weiter, so die Gemeinde, habe der Luzerner Regierungsrat in einem Sammelentscheid die Beiträge an die Kosten der diversen Bachsanierungen festgelegt, welche durch die Hochwasserschäden Ende Juli 2014 nötig geworden sind. Die Sofortmassnahmen seien bewilligt, die Vorfinanzierung erfolge durch die Gemeinde als Bauherrschaft.

Kürzlich wurden die Sanierungsarbeiten am Geschiebesammler im Blattbach ausgeführt. Am Manebach und am Strittlibach sind Geländeaufnahmen gemacht worden. «Die Ingenieure planen nun in Absprache mit der Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) die entsprechenden Sanierungsprojekte.»

Unterhaltsarbeiten an Gewässern

Der Gemeinderat erinnert an die gesetzlichen Bestimmungen betreffenden Unterhaltsarbeiten an Gewässern: «Für den Unterhalt an privaten Gewässern sind die Interessierten zuständig. Dazu gehören regelmässige Räumungs- und Reinigungsarbeiten, die Instandstellung der Uferverbauungen, die provisorische Sicherung und der Unterhalt der Wuhrwege.»

Treibholz, Geschiebe und widerrechtlich deponiertes Material muss entfernt werden, damit verstopfte Bachläufe und Durchlässe den ordnungsgemässen Abfluss bei Hochwasserereignissen nicht beeinträchtigen. Bei diesen Massnahmen muss darauf geachtet werden, dass Lebewesen und deren Lebensräume im Ökosystem keinen Schaden nehmen. 

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