Höhere Verkehrsbelastung während 18 Monaten

Schlösslistrasse in Ebikon wird saniert

Die Bushaltestellen sollen bei der Sanierung der Schlösslistrasse an das Behindertengleichstellungsgesetz angepasst werden.

(Bild: Screenshot: Google Maps)

Während 18 Monaten wird die Schlösslistrasse in Ebikon saniert. Neben der Überholung des Belages wird es weitere Optimierungen geben. Es ist mit einer erhöhten Verkehrsbelastung zu rechnen, Tempo 40 soll aber beibehalten werden.

Die Schlösslistrasse ist eine wichtige Lokalverbindungsstrasse in Ebikon. Sie stellt die Verbindung zwischen Ebikon nach Adligenswil und Luzern sicher und wird täglich von rund 7‘500 Fahrzeugen befahren. Der Strassenbelag auf dem Abschnitt zwischen dem Kreisel Sagen und der Einmündung der alten Schlösslistrasse hat seine Lebenserwartung überschritten und muss saniert werden. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden weitere Optimierungen mitberücksichtigt – so die Verbreiterung des Gehwegs auf zwei Meter sowie der Ausbau der Bushaltestellen in Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz.

Am Montag, 17. Juni 2019 starten die Sanierungsarbeiten an der Schlösslistrasse in Ebikon. Im Rahmen der ersten von insgesamt drei Bauphasen mit je drei Etappen wird der Abschnitt zwischen dem Kreisel Schlösslistrasse bis zur Einmündung der Sagenstrasse saniert. Bis im Spätherbst soll der 180 Meter lange Abschnitt fertiggestellt sein. Die gesamte Sanierung dauert insgesamt etwa 18 Monate.

Lichtsignale steuern Verkehr während Bauarbeiten

Dank der Aufteilung des Strassenabschnitts in drei Bauphasen kann der Verkehrsfluss auch während den Bauarbeiten gewährleistet werden. Dennoch ist zeitweise mit erhöhten Verkehrsbelastungen und längeren Durchfahrtszeiten zu rechnen. Lichtsignale steuern den Einbahnverkehr während den Sanierungsarbeiten.

Erhöhte Sicherheit und Beibehaltung des Temporegimes

Die Funktion der Schlösslistrasse inklusive dem Temporegime von 40 Kilometern pro Stunde bleibt unverändert. Sämtliche bestehende Fussgängerstreifen bleiben erhalten. Zur Erhöhung der Sicherheit werden diese nach Möglichkeit mit Mittelinseln ausgestattet. Zudem werden die Gehwege durchgehend auf mindestens zwei Meter verbreitert. Ebenso werden die Bushaltestellen in Anlehnung an das Behindertengleichstellungsgesetz ausgebaut, sodass Busse von allen Reisenden hürdenfrei und autonom erreicht werden können.

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