Schloss aus Zeiten Mozarts steht zum Verkauf

Schlössli Utenberg: «Die Stadt muss öffentlichen Raum schaffen»

Das Schlössli Utenberg ist beliebt für Hochzeitsfeiern. (Emanuel Ammon/AURA Fotoagentur)

(Bild: Emanuel Ammon/AURA Fotoagentur)

Eine Stiftung wollte aus dem Schlössli Utenberg in der Stadt Luzern ein Kulturzentrum schaffen. Doch daraus wird nichts: Eine private Beratungsfirma zieht ein. Initiantin Katharina Thalmann befürchtet, der Raum gehe der Öffentlichkeit verloren. Baudirektorin Manuela Jost widerspricht – und gibt den Initianten einen Tipp.

«Wir möchten, dass im Schlössli Utenberg ein kulturelles Zentrum mit Strahlkraft entsteht», sagt Katharina Thalmann. Sie und sechs andere Initianten engagieren sich dafür, dass eine Stiftung den zum Verkauf stehenden Baurechtsvertrag erwirbt und dieses Ziel umsetzt.

Ein ambitioniertes Projekt mit Kunstvermittlung und -unterricht, Konzerten und musikalischen Veranstaltungen, spartenübergreifenden sowie öffentlichkeitswirksamen Diskursen und einer Künstlerresidenz hätte entstehen sollen. Doch diese Pläne wurden nun abrupt beendet.

Beratungsfirma kauft Baurecht

Das Baurecht hat momentan die Cresta Holding AG. Ihr Restaurant im Schlössli wurde Anfang Jahr geschlossen, die Firma befindet sich in Nachlassstundung. Ein Abnehmer des Baurechtsvertrags wird dringend gesucht. Besitzerin des Hauses ist die Stadt Luzern, sie stellt dabei Bedingungen. Die wichtigste: Wer immer das Baurecht von der Stadt erwirbt, muss das Schlössli künftig für die Öffentlichkeit zugänglich machen – dazu gehört ein Gastronomiebetrieb im Erdgeschoss (siehe Box am Ende).

Nun kommt Bewegung in die Sache: Die Nachfolge für Cresta Hotels Davos soll ein Luzerner Unternehmer mit seiner Beratungsfirma (heute noch in Baar) antreten. Dies berichtete die «Luzerner Zeitung» am Montag. Diese Meldung bedeutete für die Initianten des Kulturzentrums: Das Projekt Schlössli Utenberg ist mit höchster Wahrscheinlichkeit gescheitert, über den Kaufantrag entscheidet der Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen.

Stiftung hätte Raum ohne Konsumzwang geschaffen

Jetzt entbrennt eine Diskussion zur Frage: Wie soll da Raum für die Luzerner Allgemeinheit geschaffen werden? Denn, so sagt Katharina Thalmann: «Vielen ist wahrscheinlich nicht bewusst, dass die Stadt den Auftrag hat, im Schlössli Utenberg öffentlichen Raum zu schaffen.» 

«Ein Angebot, das die Auflagen und Kriterien des Baurechtsvertrags erfüllt, dürfen wir seitens des Stadtrates nicht ablehnen.»

Manuela Jost, Baudirektorin Luzern

«Unser Kulturzentrum hätte einen sehr grossen Wirkungsradius», führt Thalmann aus. Und sie ergänzt: «Wenn ich daran denke, dass ein Schloss aus Zeiten Mozarts in Luzern steht und die Stadt den Auftrag hat, dieses Juwel der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen – dann muss man sich fragen, ob dies der richtige Ort für ein privates Unternehmen ist.»

Die Stiftung hätte öffentlichen Raum ohne Konsumzwang geschaffen, sagt Thalmann. Ein privates Unternehmen werde dies kaum anbieten. Und muss laut Kaufrechtsvertrag auch nicht, wie Manuela Jost bestätigt.

Schlössli muss zugänglich bleiben

Jost macht aber klar: «Das Haus steht in der Tourismuszone. Das heisst, 80 Prozent der Nutzung müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.» Und zwar für alle Gesellschaftsgruppen, wie die Baudirektorin verspricht.

Bisher war stets der zweite Stock der Liegenschaft privat genutzt worden. «Daran wird sich auch der neue Käufer halten müssen. Das Erdgeschoss und der erste Stock müssen öffentlich zugänglich bleiben.» 

Baudirektorin Manuela Jost
Baudirektorin Manuela Jost

Aber was war denn verkehrt mit dem Vorschlag der Stiftung? Das Projekt der Stiftung sei dem Stadtrat nie von der Cresta Holding vorgelegt worden. Die Stiftung müsste sich mit ihrem Projekt und Kaufangebot an die Cresta Holding richten, sagt Jost: Die Besitzerin des Kaufrechtsvertrags muss nämlich ihre Nachfolge selber an den Stadtrat vermitteln. «Ein Angebot, das die Auflagen und Kriterien des Baurechtsvertrags erfüllt, dürfen wir seitens des Stadtrates nicht ablehnen.»

Änderungen im Vertrag unerwünscht

Die Stiftung sei auf die Holding zugegangen, betont Katharina Thalmann. Warum die Cresta Holding nicht auf die Stadt zuging, ist für sie ein Rätsel. «Wir hatten uns bereits auf den Kaufpreis von 700’000 Franken geeinigt.» 

Doch mit ihren Forderungen hätte die Stiftung beim Stadtrat sowieso auf Granit gebissen. Die Stiftung hätte gerne drei Anpassungen an den laufenden Vertrag vornehmen wollen: Erstens hätte man eine Nutzung als Kulturzentrum mit Schwerpunkt Musik und bildende Kunst vertraglich festmachen wollen. Das heisst konkret: Die kulturelle Nutzung vertraglich fix machen und die Existenz des Zentrums so auf Jahre hinaus sicherstellen.

«Geschlossene Gesellschaft» mit Happening

Die Initianten der Stiftung Schlössli Utenberg machen mit einer Aktion auf die Situation der Liegenschaft aufmerksam: Am Donnerstagabend laden sie in die Jazzkantine um 19.45 Uhr zu «Torte für alle» ein. Dabei macht die Gruppe auch auf die Vorzüge ihres geplanten Kulturzentrums aufmerksam. Ursprünglich war das Luzerner Inseli für das Happening vorgesehen – wegen der schlechten Wetterprognose wurde der Event verlegt.

Weiter wollte man, um das finanzielle Risiko zu minimieren, eine Laufzeit von 50 Jahren ab Inbetriebnahme. Der aktuelle Vertrag, der seit 1997 besteht, läuft noch 30 Jahre.

Doch der Hauptpunkt, den der Stadtrat nicht goutiert haben dürfte, ist die Heimfallentschädigung. Nach Ablauf des Pachtvertrages geht je nach Zustand des Gebäudes ein Anteil der Investition zurück an den Pächter, die Stadt erstattet also den Kaufpreis teilweise zurück.

Diese Anpassungen seien aus finanzieller Optik für die Stadt nicht interessant, sagt Manuela Jost.

Vorbesitzer trug nicht Sorge

Thalmann sieht das anders: «Das ist zu kurz gedacht. Bei einer Investition über 50 Jahre ist das eine Win-Win-Situation.» Denn: Momentan habe der Käufer keinen Anreiz, Sorge zum Objekt zu tragen. «Das resultiert in teuren Sanierungen für die Stadt, da das Haus unter Denkmalschutz steht.» Schaffe man über die Entschädigung einen Anreiz, dem Haus Sorge zu tragen, so würden die Renovationskosten sinken.

«Auf die wohlwollenden Worte während unserer Sitzungen sind leider keine Taten gefolgt.»

Katharina Thalmann, Initiantin «Stiftung Schlössli Utenberg»

Dass Besitzer ohne Anreize das Haus verwahrlosen lassen, dafür gebe es im Schlössli Utenberg verschiedene Anzeichen: «Im Winter wurde die Heizung abgestellt, aber das Wasser im Heizkörper gelassen. Das Wasser ist gefroren und durch den Druck hat es die Radiatoren von der Wand gesprengt.»

Thalmann: «Auf liebe Worte keine Taten gefolgt»

Katharina Thalmann.
Katharina Thalmann.

(Bild: Jasmin Sonego)

Manuela Jost argumentiert, dem Stadtrat seien in Bezug auf die Stiftung die Hände gebunden. «Bei einer Änderung der Vertragsbedingungen ist ein politischer Prozess nötig. Der neue Baurechtsvertrag hätte dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet werden müssen.» Eine solche Änderung des Vertrages bedinge zuerst eine Neupositionierung des Schlössli als Kulturort. «Liegenschaften, die von hohem öffentlichem Interesse sind, müssten wir zudem ausschreiben, damit sich alle Interessierten im Bereich Kultur bewerben könnten», so Jost. 

Thalmann entgegnet: «In dieser Deutlichkeit hat uns der Stadtrat dies während unseren Gesprächen nicht mitgeteilt.» Man hätte sich erhofft, dass der Stadtrat jenseits politischer Sachzwänge etwas Mut zeigen würde, so Thalmann. «Auf die wohlwollenden Worte während unserer Sitzungen sind aber leider keine Taten gefolgt.»

Stadt winken 20’000 Franken jährlich

Die Baudirektorin zeigt Verständnis für diese Reaktion: «Wenn so viel Herzblut für ein Projekt da ist wie bei dieser Stiftung, ist es nachvollziehbar, dass auch Ernüchterung und Enttäuschung da sind.»

Jost macht aber auch keinen Hehl daraus, dass die Ansiedlung einer privaten Firma und ihr Konzept für die Stadt interessant sind. Grund dafür ist der jährliche Zins von 20’000 Franken, den der Käufer des Utenberg-Baurechts entrichten muss, sofern er rentabel wirtschaftet. Dies war seit 1997 noch nie der Fall – bei einem privaten, gewinnorientierten Unternehmen ist die Chance auf den Zustupf für die Stadt aber erstmals intakt. Jost sagt denn auch: «20’000 Franken sind viel Geld und für die Stadt nicht zu vernachlässigen.»

«Ein rentables Gastrokonzept ist im Schlössli Utenberg nach unseren Auswertungen nicht möglich.»

Katharina Thalmann, Initiantin «Stiftung Schlössli Utenberg»

Zur Stiftung lässt sie verlauten, der Stadtrat sei nicht grundsätzlich gegen das Anliegen, neue Kulturangebote in der Stadt zu haben. Es würde wieder Möglichkeiten geben: «Ich glaube, dass das Konzept der Stiftung nicht vom Gebäude abhängt.» Und sie hat auch bereits einen Tipp für die Stiftung: «Die Musikhochschule wird bald aus dem Konservatorium ausziehen. Da wird die Stadt bald eine Ausschreibung lancieren.»

Thalmann: «Konsi ja … und nein»

Das Konsi sei eine wunderschöne Liegenschaft und man beobachte den Ausschreibungsprozess, so Thalmann. «Doch das Konzept anzupassen, würde viel Arbeit bedeuten, denn unser Konzept ist auf das Schlössli Utenberg zugeschnitten.»

Thalmann treibt die Sorge um, dass der öffentliche Raum künftig arg eingeschränkt werde. «Wie das Beispiel der Cresta gezeigt hat, kann man den Gastrobereich einfach schliessen, wenn kein Geld da ist. Und ein rentables Gastrokonzept ist im Schlössli Utenberg nach unseren Auswertungen nicht möglich.» Und wenn der neue Käufer das Gastrokonzept vernachlässigt, ginge der Stadt Luzern das Stück Öffentlichkeit, welches das Schlössli Utenberg sein soll, verloren.

Der Baurechtsvertrag des Schlössli Utenberg

Das Schlössli Utenberg ging 1997 durch eine Erbschaft in den Besitz der Stadt über. Die Voraussetzung dafür war, dass das Schloss für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt. Das heisst, wer immer das Schlössli pachtet, muss ein Gastronomiekonzept vorlegen.

Unter diesen Bedingungen wurde das Baurecht veräussert, in einem Vertrag mit einer Laufzeit von 50 Jahren. Dieses Baurecht wurde bereits mehrfach weiterverkauft. Der Stadtrat fungiert als Kontrollgremium, ob das Konzept der neuen Käufer den Grundvoraussetzungen entspricht.

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