Zuger Schule zieht Fall ans Kantonsgericht

Scheinuniversität oder nicht? Staatsanwalt gibt zentralplus recht

Nach der Berichterstattung über die «Academy» ABMS gehen die Wogen hoch. Und das nicht nur bei zentralplus.

(Bild: Montage wia)

Darf man eine «Scheinuniversität» und «Titelschmiede» als solche bezeichnen? Die Luzerner Staatsanwaltschaft meint ja und hat ein Verfahren wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beschimpfung sowie unlauterem Wettbewerb gegen eine Redaktorin von zentralplus eingestellt. Nicht damit einverstanden ist die Zuger Universität «ABMS».

Im Oktober vergangenen Jahres berichtete zentralplus über die Schule «ABMS», eine Akademie mit Sitz im Kanton Zug. Die Schule betitelt sich als «The Open University of Switzerland». Ihr Angebot: Bachelor- und Masterprogramme, die in einem Jahr zu absolvieren sind, und Doktorate (zentralplus berichtete). Dafür braucht es laut der Schule nicht zwingend einen Master. Sieben Jahre Management-Erfahrung plus Bachelor reichen. Dazu kommen Studiengebühren von 22’900 Franken. Die Zuger Schule hat bis dato keine Akkreditierung durch den Schweizerischen Akkreditierungsrat oder eine von der Schweiz anerkannten Akkreditierungsagentur eingeholt.

Im Artikel nahm neben dem Zuger Bildungsdirektor und dem Generalsekretär der Zuger Bildungsdirektion auch der ehemalige Rektor der Universität Luzern, Paul Richli, Stellung. Dieser äusserte sich kritisch dazu, dass solche Institutionen vom Kanton Zug toleriert werden.

Vorwürfe: Verleumdung, üble Nachrede, Beschimpfung, unlauterer Wettbewerb

zentralplus hat im Artikel insbesondere beleuchtet, warum der Kanton Zug nicht gegen derartige Institutionen vorgeht. Kurz darauf reichte die ABMS Strafanzeige gegen die Autorin sowie eine Beschwerde beim Schweizerischen Presserat ein. Die im Artikel formulierten Vorwürfe seien nicht korrekt, begründete die Schule dieses Vorgehen. Die gesamten akademischen Verfahren seien dokumentiert und von international anerkannten Akkreditierungsorganisationen geprüft worden. Das Studienprogramm der Privatklägerin entspreche dabei den europäischen ECTS- und Bologna-Standards.

Entsprechend müsse sich die Autorin wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beschimpfung und unlauterem Wettbewerb verantworten. Im März folgte eine Einvernahme bei der Luzerner Polizei. Mitte Juli entschied die Luzerner Staatsanwaltschaft, die Strafuntersuchung einzustellen, womit alle Vorwürfe gegenüber der Journalistin abgewiesen werden.

In ihren Erwägungen stellt die Staatsanwaltschaft etwa fest, dass es der ABMS an der notwendigen Akkreditierung fehle: sowohl auf schweizerischer als auf internationaler Ebene. Laut dem neuen Hochschulgesetz vom Jahr 2015 sei eine solche Akkreditierung zwingend, um sich Universität nennen zu dürfen. Noch befinde sich die ABMS jedoch laut Luzerner Staatsanwaltschaft in der achtjährigen Übergangsfrist, die bis 2022 andauere, und mache sich deshalb auch nicht strafbar.

«Die ABMS erweckt auf ihrer Homepage beim Durchschnittsleser den Eindruck, eine staatlich anerkannte Universität zu sein, was mangels anerkannter Akkreditierung nicht der Fall ist.»

Die Luzerner Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung

Und doch, so ergänzt die Staatsanwaltschaft: Die Schule «erweckt jedoch auf ihrer Homepage beim Durchschnittsleser den Eindruck, eine staatlich anerkannte Universität zu sein, was mangels anerkannter Akkreditierung nicht der Fall ist».

Begriffe wurden nicht ehrverletzend verwendet

Wertende Begriffe, die im Artikel vorkommen, wie etwa die Wörter «Titelmühle» und «Schein-Uni», welche teilweise auch von zitierten Personen verwendet werden, erscheinen laut Staatsanwaltschaft «unter Berücksichtigung der konkreten Rechts- und Sachlage als nachvollziehbar». Dies insbesondere, da die ABMS eben keine staatlich anerkannte Universität sei. Es könne entsprechend nicht davon ausgegangen werden, dass die Autorin mit diesen Äusserungen vorsätzlich ehrverletzend gehandelt habe.

Auch bezüglich des Vorwurfs des unlauteren Wettbewerbs entscheidet die Staatsanwaltschaft zugunsten der Journalistin. Zwar seien die im Artikel erhaltenen Äusserungen grundsätzlich marktrelevant, zumal die nicht akkreditierten Privatuniversitäten unter die Lupe genommen würden und dies potentielle Studierende möglicherweise beeinflussen könnte. Dennoch seien die gemachten Aussagen «weder unrichtig noch irreführend oder unnötig verletzend».

Noch ist die Sache nicht vom Tisch

Der rechtliche Konflikt mit der ABMS ist für zentralplus noch nicht vom Tisch. Die Schule hat in der Zwischenzeit Rekurs eingereicht. Auch nicht beendet ist der Fall für eine Journalistin des «Beobachters», die im letzten Herbst eine Undercover-Reportage über die Schule geschrieben hatte. Auch gegen sie hat die Schule Strafanzeige eingereicht, ebenso wurden beim Presserat Beschwerden gegen beide Medien eingereicht. Dieser will in den nächsten Wochen darüber entscheiden.

Demgegenüber steht eine Strafanzeige des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gegen die ABMS. Diese wurde im Frühjahr mit dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs eingereicht. Die Zuger Staatsanwaltschaft, die mit dem Fall betraut ist, erklärte kürzlich auf Anfrage von zentralplus, dass der Fall noch hängig sei.

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