SBB muss Mann Genugtuung zahlen
Die SBB muss einem Mann 35’000 Franken Genugtuung zahlen. Das hat das Bundesgericht entschieden. Der 89-Jährige wurde 2016 im Bahnhof Affoltern am Albis/ZH von einem psychisch kranken Mann vor eine einfahrende S-Bahn gestossen. Der Mann wurde mehrere Meter vom Zug mitgeschleift und erlitt schwere Verletzungen. Dass der Mann gestossen worden sei, spiele keine Rolle, entschied nun das Bundesgericht. Es könne auch passieren, dass eine Person durch ein Gedränge auf dem Perron versehentlich auf die Gleise gestossen werde. Die Gefahr gehe vom Betrieb der Eisenbahn aus. Das Gericht bezieht sich dabei auf die Gefährdungshaftung des Eisenbahngesetzes.
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