Junge Linke müssen zahlen

Satire im Sinn der Meinungsfreiheit

Die linken Jungparteien und das Initiativkomitee, die im April mit Plakaten gegen zwei Regierungsräte agitierten und Aufmerksamkeit für die Wohnrauminitiative mobilisieren wollten, sind vor Gericht gescheitert. Laut Urteil des Kantonsrichters haben sie die Persönlichkeitsrechte der beiden Politiker verletzt und müssen nun 7’500 Franken an die Geschädigten bezahlen. Eine bedauerliche Angelegenheit – für beide Seiten.

Die Zuger Regierungsräte haben Recht bekommen. Weil die Juso und die Junge Alternative Zug respektive das Komitee für bezahlbaren Wohnraum Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel und Finanzdirektor Heinz Tännler auf Plakaten kritisiert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt haben (zentralplus berichtete).

So lautet zumindest das Urteil des Richters. Des gleichen Richters, der auch die superprovisorische Verfügung erlassen hat, aufgrund derer die jungen Zuger Linken ihre Plakataktion stoppen mussten. Sein Urteil überrascht deshalb in seiner Stossrichtung kaum.

Dass dabei sieben von zehn Angeklagten Personen des Komitees vom Richter freigesprochen worden sind, darf als Hauch von Milde verstanden werden. Für die anderen verurteilten Jungpolitiker wiegt das Urteil dagegen schwer, 4000 Franken für die Gerichtskosten sowie 7500 Franken als Entschädigung an die beiden Kläger berappen zu müssen.

Urteilsspruch stimmt nachdenklich

Es sei dahin gestellt, ob es sich bei dem Urteil um ein «Gefälligkeitsurteil» handelt – wie die jungen Linken argumentieren –, weil der Richter und die beiden Regierungsräte sich aus früheren Anwaltstagen bestens kennen.

Faktisch nachdenklich stimmt der Urteilsspruch des Richters selbst.

Zugegeben: Die Plakate mit den Konterfeis der beiden Regierungsräten drauf und die Bild- und Textmontagen waren frech und haben Aufsehen erregt.

Die Aussagen der Plaklate waren aber wohl für geschätzte 98,37 Prozent der Zuger Betrachter eben so, und nur so zu verstehen, dass es im Kanton Zug aufgrund der Tiefsteuerpolitik und der vielen Reichen immer öfter nur noch sehr teure Wohnungen gibt. Und dass die beiden Zuger Regierungsräte für diese Politik mitverantwortlich sind. 

Dass die beiden Politiker auf Wahlplakaten kritisch abgebildet wurden, ohne vorher gefragt worden zu sein, ist noch lange keine Persönlichkeitsverletzung: Auch wenn es sicher kein guter politischer Stil der jungen Linken ist, direkt auf den Mann zu spielen. Und die Texte waren in ihrem Wesen keine persönlichen, wörtlich gemeinten Zitate, sondern inhaltlich pointierte Sinnzusammenhänge.

Nicht gleich vor den Kadi zitieren

Die Plakate waren schlicht Wahlkampf für eine Initiative. Sie waren Satire im Sinn der Meinungsfreiheit. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn man sich vorstellt, wie ehr- und menschenrechtsverletzend man viele der SVP-Plakate der letzten Jahre interpretieren könnte, wird einem klar, wie harmlos die Zuger Plakate waren.

Fazit: Man würde sich wünschen, Zuger Politiker agierten in Zukunft weniger dünnhäutig, souveräner und gelassener. Und zitieren nicht gleich ein paar junge Linke wegen zwei frecher Plakate vor den Kadi.

Andererseits: Egal, ob die jungen Zuger Linken das Urteil nun weiterziehen oder nicht: Sie müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, mit ihrer Plakataktion gescheitert zu sein.

Weil ihre Strategie am Ende nicht aufging, mit skandalösen Plakaten eine durchaus sinnvolle Initiative zu befeuern. Das negative Abstimmungsergebnis spricht Bände.

Satire im Sinn der Meinungsfreiheit
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