Zug: Weitere Runde in einer unendlichen Geschichte

Salesianums-Gegner bei der Regierung chancenlos

Die neue Asylunterkunft Salesianum in Zug.

(Bild: Beat Blättler)

Die Gegner der Salesianums-Überbauung in Zug müssen eine Niederlage einstecken. Der Zuger Regierungsrat hat eine entsprechende Beschwerde abgewiesen.

Die Salesianums-Gegner sind beim Versuch abgeblitzt, die geplante Überbauung beim Salesianum zu verhindern. Wie die «Zuger Zeitung» schreibt, hat der Zuger Regierungsrat den Bebauungsplan abgesegnet.

Die Stimmberechtigten hatten einen entsprechenden Plan 2016 an der Urne beschlossen, dagegen wurde jedoch eine Beschwerde «zwecks Nichtgenehmigung» eingereicht. Vor kurzem stimmte die Zuger Regierung dem Plan zu. Und zwar unter zwei Auflagen: So sei im Umgebungsplan die Interessenlinie SBB mit einem Mindestabstand von 8,3 Metern zur bestehenden Gleisachse einzutragen. So bleibe für die SBB die Möglichkeit einer zweiten Spur erhalten. Weiter müsse im Bebauungsplan der folgende Satz gestrichen werden: «Die im Plan dargestellte mögliche Anordnung der acht Hauptbauten hat nur informativen Charakter.» Damit müssen die Bauten genau an dem Ort erstellt werden, auf dem sie im Plan festgesetzt sind.

Bereits seit zehn Jahren versucht die Alfred Müller AG das Areal Salesianum in Zug zu überbauen. Nachdem die Nachbarn sich gegen drei grosse Häuser gewehrt hatten, wurde das Projekt redimensioniert. Dem Bebauungsplan stimmten die Zuger im Jahr 2011 zu. Dagegen gab es erneut Widerstand, einem wiederum angepassten Projekt wurde erneut vom Volk zugestimmt. Dies im Jahr 2016. Wiederum ging danach beim Regierungsrat eine Beschwerde ein. Diese wurde nun abgelehnt. Nun läuft die 30-tägige Beschwerdefrist.

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