SP Luzern zieht Beschwerde an Bundesgericht weiter

Rückforderung der Prämienverbilligung war laut Kantonsgericht rechtens

Die SP bei der Einreichung ihrer Initiative «Für sichere Prämienverbilligungen».

(Bild: ida)

Das Kantonsgericht weist die Beschwerde gegen die Prämienverbilligungs-Verordnung ab. Die SP zieht das Urteil an das Bundesgericht weiter. Es brauche nun eine höchstrichterliche Klärung, wie weit eine Kantonsregierung Vorgaben gemäss Bundesgesetz biegen dürfe.

Die Luzerner Regierung senkte 2017 die Grenze für Bezugsberechtigte gemäss der SP «rein finanzpolitisch motiviert und sozialpolitisch willkürlich» von 75’000 auf 54’000 Franken des massgebenden Einkommens. 7’670 Haushalte mussten sogar bereits ausbezahlte Prämienverbilligungen zurückbezahlen (zentralplus berichtete).

Auch mit der neuen Verordnung 2018 bleibe die Regierung weit hinter den Leistungen von 2016 zurück und verletzt aus Sicht der SP weiterhin Bundesrecht. Die Unterstützung unterer und mittlerer Einkommen bleibe so im Kanton Luzern weiterhin eine Farce. «Dass das Kantonsgericht nicht gegen die eigene Regierung entscheiden würde, musste politisch erwartet werden» ist SP-Präsident David Roth überzeugt. Somit bleibt der SP nichts anderes übrig, als für die Rechte der Tausenden von Familien bis vor Bundesgericht zu kämpfen. Weiterhin wird die SP sämtliche Kosten für die Beschwerdeführenden übernehmen.

SP auch auf politischem Weg aktiv

Auch wenn die Klage abgewiesen werde, würden viele Fragen offen bleiben. In seinen Erwägungen kritisiere das Gericht nämlich den Regierungsrat, in dem es dessen Regelung als fragwürdig taxiert: «Wenn über Jahre Einkommensgrenzen gesenkt werden, obschon die Prämien der Krankenversicherung für alle Kategorien von Bezügern steigen, droht das verbindliche Sozial- und Solidaritätsziel zur reinen Deklaration zu werden», schreibt das Gericht gemäss einer Mitteilung der SP. Und weiter: «Die verfügbaren Mittel können nur Ausgangspunkt für die jährliche Beschlussfassung sein, nicht jedoch Endpunkt einer einzig haushaltsrechtlichen Entscheidung.»

Das Gericht komme aber dennoch zur Einschätzung, dass sich die Regierung gerade noch innerhalb des zulässigen Rahmens bewege. Dieses Urteil verlange geradezu nach einer Überprüfung durch das Bundesgericht. Deshalb wir es die SP Kanton Luzern weiterziehen und weiterhin sämtliche Kosten für die Beschwerdeführenden übernehmen. 

Auf politischem Weg kämpft die SP mit Ihrer Initiative «Für sichere Prämienverbilligung» für Interessen der Betroffenen. Diese fordert, dass der Zustand von 2016 die minimale Basis für die Prämienverbilligung bildet. Sie wurde in Rekordzeit gesammelt und Anfangs Januar 2018 eingereicht (zentralplus berichtete).

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