«Impfbüechli»-Eintrag direkt im Zentrum

Risikopatienten werden in Luzern nur mit Attest geimpft

Wer zum Impftermin das «Impfbüechli» mitbringt, erleichtert dem Hausarzt die Arbeit. (Bild: Unsplash)

Der Eintrag in den Impfausweis kann neu nun auch im kantonalen Impfzentrum vorgenommen werden. Damit sollen die Luzerner Hausärzteschaft und die Apothekerschaft entlastet werden. Risikopatienten müssen ein Attest mitbringen.

Bislang erhielt, wer im kantonalen Impfzentrum auf dem Luzerner Messegelände gegen Corona geimpft wurde, meist einen Impfnachweis mit nach Hause. Dieser wurde anschliessend von der Hausärztin oder in einer Apotheke in den Impfausweis übertragen.

Wie die Dienststelle Gesundheit und Sport mitteilt, wird dieser Ablauf nun vereinfacht: Der Eintrag in den Impfausweis kann nun direkt vor Ort, also im kantonalen Impfzentrum beim Check-Out, nach der jeweiligen Verimpfung erfolgen. Damit wolle man die Hausärzteschaft und die Apothekerschaft entlasten.

Impfung bleibt auch ohne Impfbüchlein möglich

Es sei aber nach wie vor möglich, auch ohne Impfausweis zum Impfen zu erscheinen. Jede geimpfte Person erhält weiterhin nach jeder Impfung einen Impfnachweis, den sie zu einem beliebigen Zeitpunkt durch eine Fachperson in den Impfausweis überführen lassen kann.

Personen, die bereits zweimal geimpft worden sind, und einen Eintrag im Impfausweis wünschen, können ohne Anmeldung im kantonalen Impfzentrum erscheinen, um dort den Eintrag ins «Impfbüechli» nachtragen zu lassen. Dabei sind der Impfausweis, der Impfnachweis und eine ID mitzubringen.

Chronisch kranke Personen müssen ärztliches Attest mitbringen

Auch Risikopatienten können nun bald einen Impftermin erhalten. Nach der Anmeldung werden sie per SMS über den Status ihrer ihrer Impfung informiert (zentralplus berichtete). Doch es gelten besondere Auflagen: Chronisch kranke Personen mit höchstem Risiko müssen ab sofort zum ersten Impftermin das ärztliche Attest ihres Arztes mitbringen. Personen, die sich als Risikopatienten angemeldet haben und kein Attest mitbringen, werden im Impfzentrum zurückgewiesen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von David L
    David L, 04.03.2021, 22:50 Uhr

    Der Kanton hat von Anfang an ein Attest verlangt – und gemäss eigenen Angaben bereits ab Ende Januar alle Risikopatienten ohne Attest zurückgewiesen.
    Allerdings ist dies eher «Theorie», denn in der Praxis haben Höchstrisiko-Patienten unter 75 (bis auf wenige Ausnahmen, die gemäss dem Kanton «versehen» waren) ja sowieso noch keine Impftermine erhalten.

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