Kritik an Staatsanwaltschaft Luzern

Rimoldi zieht sich aus der Affäre: Das sagt die Politik

Nicolas A. Rimoldi an einer unbewilligten Demo gegen die Corona-Massnahmen am 11. September in Luzern. (Bild: ber)

Nicolas A. Rimoldi entpuppt sich als wahrer Entfesselungskünstler. Unzählige Male wurde er wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung angezeigt. Bisher hat sich der Massnahmenkritiker aber stets aus den Fängen der Justiz herausgewunden.

Er hat es wieder getan. Auf Twitter präsentiert sich der Luzerner Nicolas A. Rimoldi in Wien, wo am Wochenende zahlreiche Corona-Demos stattfanden. Zusammen mit Mitstreiterinnen des massnahmenkritischen Vereins Mass-Voll steht er am Heldenplatz und lächelt in die Kamera.

Österreich hat deutlich strengere Coronaregeln als die Schweiz. Als erstes europäisches Land hat es die Impfpflicht ausgerufen. Es gilt Maskenpflicht – auch an den politischen Kundgebungen. Wer einreisen will, muss entweder geimpft oder genesen sein und zudem ein negatives Testresultat vorlegen.

Rimoldi hält sich nicht daran. Nach eigenen Angaben hat er zwar eine Corona-Infektion durchgemacht. Doch das liegt mehr als 180 Tage zurück. Als genesen gilt er daher nicht mehr. «Wie sind die reingekommen», fragt ein Twitter-User. «Und wo sind die FFP2-Masken?» Eine Antwort bekommt der Fragesteller nicht.

Geständnisse auf Twitter und CNN

Nicolas A. Rimoldi gibt gegenüber Medien und auf Twitter offen zu, dass er regelmässig gegen die Covid-Verordnung verstösst, weil sie aus seiner Sicht nicht mit den Grundrechten vereinbar ist. Gegenüber dem amerikanischen Nachrichtensender CNN prahlte er am Samstag, er habe in der Woche davor mit 50 Personen in einem Restaurant gegessen – ohne Zertifikat natürlich.

Dutzende Male wurde Rimoldi schon wegen Verstössen gegen die Covid-Verordnung angezeigt (zentralplus berichtete). Bis auf einen angeblichen Verstoss gegen die Maskenpflicht am Bahnhof Luzern erlitten alle Schiffbruch (zentralplus berichtete). Zuletzt stellte die Luzerner Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, weil sie es als nicht erwiesen ansah, dass tatsächlich Nicolas A. Rimoldi selbst seinen Twitter-Account betreibt (zentralplus berichtete).

Schaltet sich die Politik ein?

Treibende Kraft hinter den Anzeigen ist der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi. Nach der jüngsten Einstellung wandte er sich schriftlich an die Justizkommission des Luzerner Kantonsrats. «Leider muss der Eindruck entstehen, gewisse Staatsanwälte liessen gegenüber Massnahmengegnern und Covid-Leugnern eine erstaunliche, ja befremdende Milde walten», schreibt er darin. Er bittet die Kantonsrätinnen, das Thema «politisch aufzuarbeiten».

«Die Justiz muss ihre Entscheide unabhängig fällen können.»

Kommissionsmitglied Melanie Setz

Wir haben bei der Kommissionspräsidentin Inge Lichtsteiner (Mitte) nachgefragt. Diese gibt sich bedeckt. «Aufgabe der Justizkommission ist es nicht, einzelne Fälle zu untersuchen», meint sie grundsätzlich. «Zudem kann ich mich nicht dazu äussern, weil das Anliegen in der Kommission noch nicht besprochen worden ist.»

Tatsächlich widerspräche es der Gewaltentrennung, wenn sich die Aufsichtskommission des Kantonsrats in einzelne Fälle der Staatsanwaltschaft Luzern einmischen würde. Die Oberstaatsanwaltschaft prüft Nicht-Anhandnahmen und Einstellungsverfügungen selber, um sie doppelt abzusichern. Interne Weisungen für einen lockeren Umgang mit Verstössen gegen die Covid-Verordnung gibt es nicht. Im Gegenteil: Luzern fährt beispielsweise Maskenverweigerern gegenüber einen harten Kurs (zentralplus berichtete).

Braucht es eine Ombudsstelle?

Auch für Kommissionsmitglied Melanie Setz ist klar: «Die Justiz muss ihre Entscheide unabhängig fällen können.» Wie Inge Lichtsteiner will auch sie die Diskussion in der Kommission nicht vorwegnehmen. Sie ortet aber grundsätzlichen Handlungsbedarf. «Das Hauptproblem ist: Wir haben keine Ombudsstelle, an die sich Betroffene wenden können, wenn sie mit Entscheiden von Behörden nicht einverstanden sind. Gerade in der Corona-Pandemie hat sich gezeigt, wie wichtig eine solche Anlaufstelle wäre, wenn Bürgerinnen mit Massnahmen nicht einverstanden sind.»

Heute werden Beschwerden von Bürgern seitens des Kantons von derjenigen Behörde beantwortet, die für die entsprechenden Entscheide verantwortlich ist. Das Anliegen wird demnach nicht von einer unabhängigen Stelle geprüft. Setz bedauert das. «Eine unabhängige Anlaufstelle könnte in vielen Fällen Missverständnisse oder emotional aufgeladene Konflikte klären», ist sie überzeugt.

Juristische Überprüfung ist nicht möglich

Grundsätzlich ist das juristische Instrument zur Qualitätssicherung der Rechtsmittelweg: Gegen jeden Entscheid kann eine Beschwerde gemacht werden. Eine obere Instanz überprüft die Entscheide dann. Das Problem: Einstellungen durch die Staatsanwaltschaft können nicht angefochten werden, wenn – wie vorliegend – keine geschädigten Privatkläger vorhanden sind. Das heisst: Diese Entscheide können nicht von einem Gericht überprüft werden (zentralplus berichtete).

Verwendete Quellen
  • Tweet von Mass-Voll aus Wien
  • CNN-Bericht vom Samstag
  • Mail von Loris Fabrizio Mainardi an die Justizkommission
  • Telefongespräch mit Kommissionspräsidentin Inge Lichtsteiner
  • Telefongespräch mit Kommissionsmitglied Melanie Setz
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6 Kommentare
  • Profilfoto von Aerni
    Aerni, 17.01.2022, 15:56 Uhr

    Als ob es im Kanton Luzern eine existente Gewaltentrennung gibt. So ein Chabis aus der Staatskunde-Märchenstunde. Das Staatspersonal und dessen ungesetzliches Handeln wird vom Luzerner Kantonsgericht regelmässig «legalisiert» und begünstigt.

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    Remo, 17.01.2022, 13:25 Uhr

    Rimoldi hat recht viel kriminelle Energie. Wo er das wohl gelernt hat? Und bei der Justiz hat er einen Götti. Aber garantiert.

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  • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
    Loris Fabrizio Mainardi, 17.01.2022, 13:25 Uhr

    Selbstverständlich kann die JSK des Kantonsrates nicht die m.E. zu Unrecht erfolgten Rimoldi-Einstellungen kassieren. Doch angesichts wiederholt fragwürdiger COVID-Freisprüche, welche auch von weiteren Experten kritisiert worden sind, stellen sich schon Fragen zur Arbeitsweise der Luzerner Staatsanwaltschaft:

    – Warum stellt die StA Rimoldi-Verfahren ein, ohne bei SRF nach dem Datum beweisträchtiger Filmaufnahmen zu fragen?
    – Warum glaubt die StA Rimoldi, eine Geisterhand schreibe seine ihn strafrechtlich belastenden Tweets – und hält ihm nicht entgegen, dass er selbst für seinen Account verantwortlich ist und immer eine Löschmöglichkeit hatte?
    – Warum sagt die StA, Winiker und Züsli seien als Privatpersonen an der verbotenen FCL-Cupfeier gewesen – und verkennt, dass sie als Magistratspersonen eine besondere Vorbildfunktion und -verantwortung gehabt hätten?
    – Warum meint die StA, ein verletzter Polizist bei einer grobfahrlässig bewilligten Demo sei «sozialadäquat», obwohl die freigesprochenen Behördenmitglieder Winiker und Borgula vor der Gefahr gewarnt waren?
    – Warum setzt die Luzerner StA bei den Anzeigen gegen den ihr vorgesetzten Sicherheitsdirektor Winiker keinen ausserordentlichen ausserkantonalen Ermittler ein, um eine unabhängige Untersuchung zu gewährleisten?

    Bei einer politischen Aufarbeitung wäre zu bedenken, dass magistrales Fehlverhalten keine Frage des Parteibüchleins ist. Von Parteien ist zu erwarten, auch in Sachen «ihrer» Regierungs- und Stadträte genau hinzuschauen – sonst tun es vielleicht die Wähler.

    Loris Fabrizio Mainardi, lic.iur.

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    • Profilfoto von Roli Greter
      Roli Greter, 18.01.2022, 07:25 Uhr

      Herr Mainardi, in der NZZ haben Sie vor ziemlich genau 3 Jahren Folgendes geschrieben:

      «Der Rechtsstaat hat zu garantieren, dass jedem Menschen – unabhängig von seinem Geschlecht – gleiche Rechte und Chancen zustehen, das eigene berufliche und private Leben, alleine oder im Zusammenleben mit anderen, frei zu gestalten. Dies bedingt namentlich nichtdiskriminierenden Zugang zur Bildung, Umsetzung von Lohngleichheit und Teilzeitarbeit, aber auch volle rechtliche Anerkennung homosexueller Ehen und gesellschaftliche Akzeptanz alternativer Lebensmodelle.»

      Sind da auch homosexuelle Massnahmengegner mit eingeschlossen?

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      • Profilfoto von Loris Fabrizio Mainardi
        Loris Fabrizio Mainardi, 18.01.2022, 11:07 Uhr

        Die COVID-Problematik hat mit Geschlechterdiskriminierung nichts zu tun. In einem anderen Beitrag habe ich übrigens begründet, warum sich COVID-«Skeptiker» nicht uneingeschränkt auf die Meinungsfreiheit berufen können:

        https://www.tagesanzeiger.ch/meinungsfreiheit-ist-heilig-in-klaren-grenzen-736806562826

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  • Profilfoto von Apostasie MMXXll
    Apostasie MMXXll, 17.01.2022, 13:08 Uhr

    Offensichtlich funktioniert die Gewaltenteilung (noch).

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