Luzerner Jungfreisinniger in der Kritik

Rimoldi muss bei der Parteispitze antraben

Rimoldi (ganz hinten mit Bart) stellt sich gerne gegen die eigene Partei. (Bild: zvg)

Er stellt sich regelmässig quer zu den Haltungen der FDP: Nicolas A. Rimoldi wirbt als Mitglied der Jungfreisinnigen zum Beispiel für die Begrenzungsinitiative. Nun verlangen die Liberalen in Luzern offenbar eine Aussprache.

Zuletzt für Aufregung sorgte der wohl bekannteste Vertreter der Luzerner Jungfreisinnigen, als er an einem Podium als Befürworter der Begrenzungsinitiative seine Partei vertreten sollte – die sich für ein Nein starkmachte. Die Partei beschwerte sich prompt bei den Organisatoren, worauf Rimoldi neu als Mitglied der Auns angekündigt wurde (zentralplus berichtete)

Auch an Delegiertenversammlungen oder auf den sozialen Medien streitet Rimoldi gerne mit Freund und Feind. Wie der «Blick am Sonntag» berichtet, muss er nun offenbar bei der Parteispitze antraben. Am Donnerstag soll er gegenüber der Präsidentin der Jungfreisinnigen des Kantons ­Luzern und dem Präsidenten der FDP der Stadt Luzern Rede und Antwort stehen.

Partei vermisst Respekt und Anstand

Das berühmte Fass zum Überlaufen soll sein jüngstes Engagement für die Begrenzungsinitiative gebracht haben. Es gehe um Rimoldis «zwischenmenschliches Verhalten»: Er lasse «den nötigen Respekt und Anstand gegenüber Parteimitgliedern und Andersdenkenden» vermissen, heisst es.

Rimoldi geht davon aus, dass es darum gehe, ihn aus der Partei auszuschliessen. Und er provoziert gleich weiter: Seiner Meinung nach ruiniere die Parteileitung den Freisinn. Die FDP habe Mühe, Andersdenkende zu akzeptieren.

Sollte er tatsächlich am Donnerstag ausgeschlossen werden, will er das nicht einfach akzeptieren. «Es brodelt stark in der Parteibasis.»

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Rudolf
    Rudolf, 03.10.2020, 08:10 Uhr

    Die Frage, ob eine Person Mitglied der Partei sei, sollte ganz einfach zu beantworten sein: Wenn die FdP eine (administrative?) Löschung wegen ausstehender Beiträge vorsehen sollte, was ich bezweifle, sollte diese „Löschung“ als Beschluss des verantwortlichen Organs bereits mit Hinweis auf die Rekursmöglichkeit schriftlich kommuniziert worden sein.

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