Restaurants für Handwerker offen

Restaurants dürfen unter bestimmten Voraussetzungen unter der Woche im Sinne einer Betriebskantine öffnen. Das teilt das Bundesamt für Gesundheit BAG mit. Zugang bekommen ausschliesslich Berufsleute aus dem Landwirtschafts- und dem Bausektor sowie Handwerkerinnen und Handwerker und Berufstätige auf Montage. Die Arbeitgeber müssen ihre Angestellten anmelden und in den Lokalen gilt – ausser am Tisch – Maskenpflicht. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats hatte den Bundesrat Anfang Februar aufgefordert, Restaurants über Mittag für im Freien arbeitende Personen als Kantinen zu öffnen.

Quelle:swisstxt
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