Ein 45-jähriger SBB-Passagier führte sich im März 2020 in Zug derart aggressiv auf, dass er von der Polizei abgeführt werden musste. Nicht ohne Protest. Er schlug um sich, bespuckte und beschimpfte die Polizisten. Nun bekommt er die Quittung.
Zwei Tage verbrachte der Mann nach seiner Eskapade in Haft. In der Zelle landete er, nachdem er Mitte März um 10 Uhr morgens im Zug vom Billettkontrolleur ohne Fahrausweis erwischt wurde. Er verhielt sich derart aggressiv, dass der Zugbegleiter die Polizei rief.
Als die Patrouille eintraf, versuchte der 45-Jährige zu flüchten. Nachdem ihn einer der Polizisten festhielt, riss er sich los und lief davon. Als die beiden ihm nacheilten, schlug er mit den Armen um sich – so dass er schliesslich von den Polizisten mit Handfesseln auf dem Rücken arretiert werden musste. Dabei wehrte er sich dermassen, dass die Uhr von einem der Polizisten zu Bruch ging.
Er konnte sich gar nicht mehr beruhigen
Der Fahrzeugschlosser wurde immer aggressiver und aufgebrachter. Er beschimpfte die Beamten als «Hurensöhne», «Arschlöcher», «Scheissbullen» und «Dreckspisser». Die Polizisten wussten sich nicht mehr anders zu helfen: Sie forderten einen Gefangenentransporter an, um den Mann mitzunehmen. Dort verübte er unvermittelt einen «Bodycheck» gegen einen der Polizisten, wodurch dieser ins Straucheln geriet.
Einer der Beamten versuchte, den Schwarzfahrer zu beruhigen. Doch als Antwort bekam er nur zu hören: «Ich mach dich kaputt, du Nuttensohn.» Im Hauptgebäude der Zuger Polizei angekommen, spuckte der Mann auf den Boden und schlug mit den Beinen pausenlos gegen die Türe – bis sich der Schlossriegel deformierte und sich die Tür danach nicht mehr richtig schliessen liess.
Weshalb der Mann ausrastete, ist unklar
Da bei dem Mann unter anderem Heroinersatz gefunden wurde, kam eine Ärztin, um ihn zu untersuchen. Doch auch dagegen wehrte sich der Schwarzfahrer mit Händen und Füssen. Er wurde schliesslich ins Zuger Kantonsspital gebracht, um die medizinischen Abklärungen durchzuführen.
Weshalb der Mann derart ausrastete, geht aus dem rechtskräftigen Strafbefehl nicht hervor. Klar ist: Die Sache hat für ihn ein Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft Zug verurteilt ihn wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden, mehrfacher Beschimpfung und geringfügiger Sachbeschädigung zu einer bedingten Geldstrafe.
Und zwar zu 50 Tagessätzen à 30 Franken – wobei zwei durch die Haft bereits als abgegolten gelten. Die restlichen 1’140 Franken werden im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren fällig. Sofort bezahlen muss er eine Verbindungsbusse von 300 Franken sowie eine Übertretungsbusse von 100 Franken.
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Roli Greter, 12.01.2021, 19:09 Uhr Zu einer bedingten Geldstrafe…. nach 10 Monaten….
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👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runterStefan T., 15.01.2021, 12:58 Uhr Ich finde keinen Fehler, sry 🤷♂️
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