Neue Ordnungsbussenliste im Kanton Luzern

Renitente Hündeler können bald gebüsst werden

Wer die Leinenpflicht ausserhalb des Waldes missachtet, kann ab Januar gebüsst werden. (Bild: Fotolia)

Der Kanton Luzern hat seine Verordnungen angepasst, die Gesetzesänderungen treten aufs neue Jahr in Kraft. Betroffen sind etwa Verstösse in den Bereichen Naturschutz und Fischerei. Auch die Missachtung der Leinenpflicht wird neu gebüsst.

Der Kantonsrat hat in der Septembersession 2019 die Änderungen des Übertretungsstrafgesetzes und neun weiterer Gesetze beschlossen, welche das neue eidgenössische Ordnungsbussenrecht im Kanton Luzern umsetzen. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Im Zuge der Umsetzung hat der Regierungsrat die entsprechenden Verordnungen angepasst. Die Kantonale Ordnungsbussenverordnung regelt die Abwicklung der Verfahren und bezeichnet die Übertretungen des kantonalen Rechts, die mit Ordnungsbusse bestraft werden.

In den Bussenlisten enthalten sind neben den Widerhandlungen gegen das Eigentumsrecht und das Jagdrecht neu die Verstösse gegen das Naturschutzrecht, das Fischereirecht und das Hundehaltungsrecht. Insbesondere die Missachtung von Leinenpflichten bei Hunden ausserhalb des Waldes kann ab dem 1. Januar 2020 mit Ordnungsbusse geahndet werden.

Ältere Erlasse auf den neuesten Stand gebracht

Die Verordnung über den Pflanzenschutz löst den Erlass aus dem Jahre 1923 ab und ist besser auf das Bundesrecht abgestimmt. In weiteren neun Verordnungen werden im Wesentlichen die Zuständigkeitsvorschriften ergänzt, um den Vollzug des Ordnungsbussenrechts sicherzustellen.

Dabei werden in der Verordnung über die Schifffahrt die Bestimmungen über den Hallwilersee auf die entsprechenden neueren Regelungen des Kantons Aargau angepasst. Ausserdem sollen die fischereirechtlichen Erlasse bereinigt und die Ausführungsbestimmungen zu den schon länger gültigen Konkordaten zum Zugersee und zum Vierwaldstättersee in die Systematische Rechtssammlung des Kantons Luzern aufgenommen werden.

Nachdem die Referendumsfrist gegen die Gesetzesbestimmungen unbenutzt verstrichen sind, werden die neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

Aus dem neuen Ordnungsbussenrecht des Bundes und des Kantons ergibt sich, dass neben der Luzerner Polizei auch die kantonalen Wildhüterinnen und Wildhüter, die Fischereiaufseherinnen und -aufseher sowie Fachbearbeiterinnen und Fachbearbeiter des Amtes für Migration ordnungsbussenberechtigt sind.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Joseph de Mol
    Joseph de Mol, 16.12.2019, 15:33 Uhr

    Quod erat demonstrandum!

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