Kanton Luzern will Grossreform durchboxen

Reiche Gemeinden wollen den Kanton vor Gericht zerren

Der Kanton Luzern nimmt eine grosse Reform in Angriff.

(Bild: Montage les)

Elf Luzerner Gemeinden fordern den Regierungsrat auf, die Aufgaben- und Finanzreform 2018 erst zu behandeln, wenn mehr Klarheit über die künftige Steuergesetzgebung herrscht. Sie haben beschlossen, die Reform gemeinsam zu bekämpfen und die Rechtmässigkeit der Vorlage zu überprüfen.

Die Luzerner Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis haben sich zusammen geschlossen, um die Grossreform des Kantons im Rahmen der Volksabstimmung zu bekämpfen.

Die Gemeinden fordern den Regierungsrat auf, die Volksabstimmung zur AFR18 erst nach den Abstimmungen zur eidgenössischen Steuerreform und AHV-Finanzierung sowie zur kantonalen Steuergesetzrevision 2020 anzusetzen, wie einer Medienmitteilung zu entnehmen ist.

Ausserdem leitet das Nein-Lager Schritte zur rechtlichen Prüfung der Aufgaben- und Finanzreform 2018 ein. Diese prüft die Vorlage unter anderem auf die Verletzung der Gemeindeautonomie durch den Kanton und die Verletzung von Bundesrecht durch den Kanton.  


«Schwerwiegende Mängel»

Die elf Gemeinden argumentieren, dass die Reform schwerwiegende Mängel beinhalte, die ressourcenstarke Gemeinden benachteiligen würden. Damit eine für die Gemeinden akzeptable Globalbilanz erreicht werden kann, würden in der Vorlage sachfremde Geschäfte eingerechnet werden.

Mit der erzwungenen Senkung des Gemeindesteuerfusses durch den Kanton würde in unverhältnismässiger Weise in die Gemeindeautonomie eingegriffen werden. Es sei nicht vertretbar, dass das Volk am 19. Mai über die AFR18 abstimmen soll, da die finanziellen Grundlagen zu deren Umsetzung nicht gesichert sein würden. Denn am gleichen Tag findet auch die Abstimmung über die Vorlage des Bundes «Steuerreform und AHV- Finanzierung» (STAF) statt.

Damit verbunden sei das Risiko, dass am Ende die AFR18 angenommen, die STAF aber abgelehnt wird, nicht tragbar. Zusätzlich würden die Stimmbürger auch erst 2020 über die für die Gegenfinanzierung der AFR18 ebenso wichtige kantonale Steuergesetzrevision entschieden.

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