Auch ein Neubau ist möglich

Zuger Sennhütte wird Käserei, Kulturplatz, Landvilla oder Asylzentrum

So präsentiert sich die Sennhütte heute. Das Haus steht seit dem 1. Mai 2020 leer. Die Baudirektion klärt derzeit Den öffentlichen Bedarf für die künftige Verwendung der Liegenschaft ab. (Bild: Sabine Windlin)

Die Sennhütte Blasenberg steht seit rund einem Jahr am Zugerberg leer. Kulturschaffende wollen sie als Ateliers und Ausstellungsräume nutzen. Doch dazu müsste der Kanton erst einmal entscheiden, was er mit dem geschichtsträchtigen Gebäude anstellen will.

Welche Pläne hat der Kanton mit der Sennhütte Blasenberg am Zugerberg? Das wollten Benny Elsener und Michael Felber (beide CVP) von der Regierung wissen. Noch im vergangenen August erhielt zentralplus von der Baudirektion zur Antwort, dass aktuell «kein öffentlicher Bedarf für die künftige Verwendung der Liegenschaft» bekannt sei (zentralplus berichtete). Seither ist offenbar etwas Bewegung in die Sache gekommen.

Das kantonale Hochbauamt hat die Direktionen des Kantons angefragt, ob ein Amt oder eine unterstellte Organisation mit Leistungsvereinbarung einen konkreten Bedarf für die Nutzung der Sennhütte anzumelden hat. Es seien vier Bedarfsmeldungen eingegangen, die momentan konkreter abgeklärt würden, heisst es nun seitens der Regierung.

Käserei bis Asylunterkunft: Der Kanton lässt verschiedene Szenarien abklären

Aus den weiteren Ausführungen lässt sich herauslesen, in welche Richtung die Pläne für die Hütte gehen könnten, die zuletzt als Drogenentzugsstation diente. Die Baudirektion hat nämlich ebenfalls mögliche Nutzungsszenarien abgeklärt. Da sich das Grundstück in der Landwirtschaftszone befindet, sind raumplanerische Auflagen zu berücksichtigen. Grundsätzlich sei eine private oder gemeinnützige Nutzung möglich, hält der Regierungsrat fest.

Für eine Nutzung zu gemeinnützigen Zwecken wurden folgende Szenarien formuliert:

  • einfaches Seminarhaus für mehrtägige Seminare/Kurse;
  • Vereinslokal mit Beherbergungsmöglichkeit;
  • Asylunterkunft (nicht Durchgangsstation).

Für eine private Nutzung wurden folgende Varianten angefragt:

  • privates Wohnen mit nichtgewerblicher Tierhaltung;
  • privates Wohnen mit nichtgewerblichen Ateliers, Werkstätten;
  • privates Wohnen mit kleinem Sennereibetrieb und Sommer-Besenbeiz;
  • privates Wohnen «Landvilla», evtl. mit nichtgewerblicher Tierhaltung.

Die Regierung hält weiter fest, dass auch ein Ersatzbau am gleichen Standort «prinzipiell möglich» wäre. Bedingung: Die Identität der Baute einschliesslich deren Umgebung muss in den wesentlichen Zügen gewahrt bleiben. Massnahmen für ein gesamthaft verbessertes Erscheinungsbild sind zulässig. Eine Vergrösserung von Flächen oder dem Volumen hingegen ist nicht möglich. «Je nachdem, ob die Sennhütte künftig gemeinnützig oder privat genutzt wird, sieht der mögliche Flächenmix – zum Beispiel wie viel Wohnfläche beibehalten werden darf – unterschiedlich aus.» Auch der zukünftige Mietzins oder der Preis für eine Pacht hängt von der Nutzung ab, der die Hütte dereinst zugeführt wird.

Stadt Zug würde gerne Kulturschaffenden einen Platz bieten

Eine konkrete Idee besteht bereits. Sie stammt vom Zuger Stadtrat selbst. Im November haben der Stadtpräsident und die Leiterin der Abteilung Kultur mit einem Schreiben an den Baudirektor ihr Interesse an einer allfälligen Nutzung der Sennhütte bekundet. Im Vordergrund steht der Wunsch aus Kulturkreisen nach Räumen für das künstlerische Schaffen. Auf eine Antwort müssen sich die Stadtzuger noch gedulden: Weitere Abklärungen mit der Stadt Zug finden erst statt, wenn ein kantonaler Bedarf ausgeschlossen werden kann.

Doch bis wann weiss der Kanton Zug, was mit der Sennhütte passiert? In einem nächsten Schritt will der Regierungsrat mittels eines Aussprachepapiers «zeitnah» darüber befinden. «Ist eine solche kantonale Nutzung nicht gegeben, sind weitere Abklärungen mit der Stadt Zug zu tätigen und/oder private Nutzungsmöglichkeiten zu prüfen.»

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