Urteil mit Signalwirkung

Zuger Grabenstrasse: Gericht macht Weg frei für Tempo 30

2017 noch im Test, künftig wohl Standard: Tempo 30 auf der Grabenstrasse. (Bild: zvg)

Im Kampf um die Zukunft der Grabenstrasse ist ein weiterer Meilenstein erreicht worden. Das Verwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen die Einführung von Tempo 30 ab. Das Thema ist damit aber wohl noch nicht vom Tisch.

In welchem Tempo darf der Verkehr über die Grabenstrasse – und in der Zuger Innenstadt als Ganzes – künftig rollen dürfen? Die Frage beschäftigt in Zug schon seit Jahren. Vorgesehen wäre die Einführung von Tempo 30, was auch Auswirkungen auf die umliegenden Strassen hätte.

Die Zuger Sektion des TCS erhob zusammen mit Mitgliedern des ansässigen Gewerbes dagegen jedoch Einsprache vor dem Verwaltungsgericht (zentralplus berichtete). Dieses hat nun entschieden und schützt die Einführung von Tempo 30 auf der Grabenstrasse.

Langjähriger Streit

Das Urteil datiert auf den 23. November und liegt zentralplus vor. Das Gericht kommt zum Schluss, dass «die Beschwerdeführer keine triftigen Gründe vorbrachten», um die bisherigen Erkenntnisse über die Effektivität der Lärmschutzmassnahme zu erschüttern.

Hintergrund dieser Feststellung ist der langjährige Rechtsstreit rund um die Grabenstrasse. So erwirkten Anwohner bereits 2016 einen Bundesgerichtsentscheid, nach dem der Kanton die Wirkung der Temporeduktion in einem Pilotversuch prüfen musste (zentralplus berichtete).

Nach dem Testlauf entschloss sich der Kanton, Tempo 30 in den genannten Bereichen der Zuger Altstadt einzuführen (zentralplus berichtete). Der Entscheid des Kantons hatte die nun abgewiesenen Einsprachen zur Folge.

Tagsüber rollt der Verkehr bereits langsam

Das Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil weiter zum Schluss, dass im genannten Perimeter der Zuger Innenstadt Tempo 30 «tagsüber ohnehin weitgehend mit den gefahrenen Geschwindigkeiten in Einklang steht». Und weiter heisst es: «Angesichts der unumgänglichen Temporeduktion auf der Grabenstrasse aus Lärmschutzgründen erscheint die Erweiterung auf die beiden anschliessenden Altstadtstrecken vernünftig und zweckmässig.»

Das Urteil hat somit Signalwirkung für die Ausgestaltung des Verkehrsregimes in der gesamten Innenstadt Zugs, wo heute noch mehrheitlich Tempo 50 gilt (zentralplus berichtete).

Den Einsprechern bleibt nun noch der Gang vors Bundesgericht. Der TCS Zug müsse das Urteil zunächst analysieren und werde danach diesen Schritt prüfen, heisst es auf Anfrage.

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