Luzerner Wälder

Wo gilt Leinenpflicht für Hunde? Kanton gestaltet Karte

Die Leinenpflicht von April bis Juli dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. (Bild: zvg)

Im Kanton Luzern herrscht Unklarheit darüber, wo die Leinenpflicht für Hunde greift. Der Kanton will jetzt mit Karte Klarheit schaffen.

Zwischen dem 1. April und dem 31. Juli gehören Hunde in Wäldern und bis zu 50 Meter vom Waldrand entfernt im Kanton Luzern an die Leine. Manchmal ist es jedoch für Laien schwer zu erkennen, was denn nun als Wald gilt und was nicht.

Wie die «Luzerner Zeitung» am Sonntag berichtete, sorgt ein Wanderweg entlang der Reuss zwischen dem Luzerner Friedental und Buchrain für Unklarheiten. Der Weg verläuft zwischen Fluss und Autobahn. Auf der Autobahnseite befinden sich Sträucher und es gibt in gewissen Abschnitten Bäume. Was gilt hier jetzt?

Kanton will das Geoportal nutzen

Das kantonale Waldgesetz definiert einen Wald als: «Fläche mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes: 800 Quadratmeter, Breite mit Einschluss eines zweckmässigen Waldsaumes: 12 Meter, Alter der Bestockung auf Einwuchsflächen: 20 Jahre.» Eine ziemlich Laien unfreundliche Defintion.

Um Klarheit zu schaffen, wolle die entsprechende Abteilung des Kantons eine neue Übersicht im Geoportal schaffen, heisst es im Artikel. Nach Ostern soll diese Übersicht umgesetzt und eingesehen werden können. Der Problemfall entlang der Reuss gelte grösstenteils als Waldgebiet und die Hunde gehören dementsprechend an die Leine.

Verwendete Quellen
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