Über 16 Millionen Franken gefordert

Verhandlungen gescheitert: «Fall VBL» kommt definitiv vor Gericht

Nun müssen sich die Gerichte mit der Vergangenheit der VBL befassen. (Bild: bic)

Was sich in den vergangenen Monaten zusehends abzeichnete, wird nun zur Gewissheit. Zwischen den Verkehrsbetrieben Luzern und dem Verkehrsverbund kommt es im Streit um 16 Millionen Franken an Subventionsgeldern zu keiner einvernehmlichen Lösung. Es winkt ein potenziell jahrelanger Gerichtsstreit.

Eigentlich dürfte es nicht überraschen. Und trotzdem platzt mit der Mitteilung des Verkehrsverbunds Luzern (VVL) an diesem Dienstagmorgen eine kleine Bombe. In einer Mitteilung erklärt der VVL die Verhandlungen mit den Verkehrsbetrieben Luzern (VBL) als «definitiv gescheitert». Seit dem Februar 2020 verhandeln die beiden Parteien um rund 16 Millionen Franken an Subventionsgeldern von Bund und Kanton, welche die VBL zu viel bezogen haben sollen (zentralplus berichtete).

«Der VVL-Verbundrat ist enttäuscht, dass die seit mehr als einem Jahr andauernden Verhandlungen mit der VBL AG zu keinem Ergebnis geführt haben», heisst es in der entsprechenden Mitteilung. Und weiter: «Die Weigerung der VBL, die zu viel bezogenen Subventionsgelder in der Höhe von 16 Millionen Franken nicht an Bund, Kanton und Gemeinden zurückzubezahlen, ist für ihn unverständlich. Damit bleibt einzig der Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung offen, die im ungünstigsten Fall jahrelang dauern kann.»

Sechs Millionen zusätzlich gefordert

Bekanntlich wurde der VBL-Verwaltungsrat im Laufe des vergangenen Jahres praktisch komplett ausgewechselt (zentralplus berichtete). Mit diesem Wechsel hat sich der VVL offenbar eine Chance für eine gütliche Einigung erhofft. So heisst es im Schreiben weiter, dass «für den Verbundrat stets eine einvernehmliche aussergerichtliche Lösung im Vordergrund», gestanden habe. «Im Bestreben dessen machte er dem neuen VBL-Verwaltungsrat im März 2021 nochmals einen letzten Lösungsvorschlag, der auch vom Bundesamt für Verkehr (BAV) unterstützt wurde.» Ziel sei es gewesen, für alle Parteien einen Schlussstrich zu ziehen und einen jahrelangen Rechtsstreit zu vermeiden, schreibt der VVL.

Konkret wurde der VBL-Führung im März 2021 folgender Vorschlag unterbreitet: Die VBL zahlen die geforderten 16 Millionen zurück. Dafür hätten VVL und BAV auf die Zinsrückforderung im Zusammenhang mit dem Subventionsgesetz vorerst verzichtet und für diesen Teil eine anfechtbare Verfügung zugestellt. Die VBL hätte damit gerichtlich abklären lassen können, ob schuldhaftes Verhalten vorliegt. Diese Strafzinsen würden sich aktuell auf rund 5 Millionen Franken belaufen. Je länger die VBL die 16 Millionen nicht zurückzahlt, desto höher wird dieser Strafzins.

Eine Million an Pensionskassengeldern

Hinzu kommt noch eine Million Franken, welche der VVL freiwillig als Abfederleistung an die VBL-Pensionskasse für die Jahre 2018 und 2019 einzahlte. Für diese holte die VBL jedoch nicht vorgängig die Zustimmung seitens des VVL ein. «Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber dem VBL-Personal wären wir bereit gewesen, auf die Rückforderung dieser Summe zu verzichten», sagt VVL-Mediensprecher Romeo Degiacomi auf Anfrage. Mit dem Scheitern der Verhandlungen sei der VVL nun aber gezwungen, auch dieses Geld zurückzufordern.

«Der VBL-Verwaltungsrat hat dem Verbundrat inzwischen mitgeteilt, nicht auf den Lösungsvorschlag des VVL einzutreten und ein gerichtliches Verfahren einer einvernehmlichen Lösung vorzuziehen.»

Romeo Degiacomi, VVL-Mediensprecher

«Der VBL-Verwaltungsrat hat dem Verbundrat inzwischen mitgeteilt, nicht auf den Lösungsvorschlag des VVL einzutreten und ein gerichtliches Verfahren einer einvernehmlichen Lösung vorziehen», erklärt Degiacomi. Somit müsse die Summe mittels Verfügung zurückgefordert werden. Der VVL gewährt der VBL nun 30 Tage rechtliches Gehör, bevor er die Rückforderungsverfügung zustellt. Theoretisch wäre bis dahin eine Einigung noch möglich, Degiacomi geht aber nicht davon aus: «Der VBL-VR hat uns klar zu verstehen gegeben, dass er an einer anderen Lösung des Konflikts nicht interessiert ist.»

VVL vom Stadtrat enttäuscht

Der VVL sei zudem enttäuscht über die aus seiner Sicht passive Haltung der Stadt Luzern als Alleinaktionärin der VBL. Die Stadt ist zwar Eignerin der VBL, vertrat in dieser Frage aber immer den Standpunkt, dass sie eine solche Rückzahlung nicht bestimmen könne (zentralplus berichtete). Der alte VBL-Verwaltungsrat pochte derweil auf ein «grünes Licht» für eine Rückzahlung durch den Stadtrat (zentralplus berichtete).

So sei der Stadtrat praktisch in keiner Phase der Verhandlungen präsent gewesen. «Wir haben noch im März versucht, den Stadtrat nochmals näher in den Prozess miteinzubeziehen», sagt Romeo Degiacomi. «Die extreme Zurückhaltung und Passivität waren ernüchternd und enttäuschend.»

Stellungnahmen der VBL und des Luzerner Stadtrates stehen noch aus. Update folgt...

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6 Kommentare
  • Profilfoto von Jaap Super
    Jaap Super, 12.05.2021, 10:20 Uhr

    Wären die VBL ein reguläres privates Unternehmen, wären die Aktionäre längst in die Pflicht genommen worden. Die Politik hat dazu nicht den Mumm. Sie könnte auch ein Machtwort sprechen und das geschuldete Geld an den VVL zurück zahlen. Tut er nicht, Politik ist eben nie schuld. Nun, das Gericht wird’s klären, da kommt noch viel Dreck zum Vorschein.

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  • Profilfoto von Simon Meister
    Simon Meister, 11.05.2021, 17:44 Uhr

    Dieser Streit VBL/VVL ist vom Ego der beteiligten Personen geprägt und nicht zielführend.
    Eine gütige Einigung in der Sache hätte Grösse gezeigt und dem Image der VBL gut getan.
    Vermutlich kann ja die VBL gar nicht gewinnen. Was aber am meister ärgert ist, dass alle Kosten des unnötigen Streits wie Gutachten/Gegengutachten, Anwalts- und Gerichtskosten am Schluss vom Steuerzahler so oder so bezahlt wird. Dieses Steuergeld könnte man anders besser gebrauchen.
    Auch sollte die Stadt dem VR klr sagen, was eigentlich im Sache ist. Die kassieren ja in jedem
    Fall die VR-Honorare.

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    DJ, 11.05.2021, 12:18 Uhr

    Man darf nicht vergessen: Es handelt sich hier allesamt um Beamte, die auf Kosten des Steuerzahlers jahrelang Abzocker-Saläre bezogen haben.

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      Marc Wieser, 11.05.2021, 13:42 Uhr

      Welche Personen beziehen Sie in ihr „allesamt“ mit ein? Der komplette VR wurde ja inzwischen ausgewechselt und durch neue, nicht vorbelastete Personen ersetzt. Die Tatsache, dass sich der neue VR ebenfalls gegen eine a fonds perdu Rückzahlung entschieden hat und den Gerichtsweg beschreiten will, könnte auch Anzeichen dafür sein, dass die rechtliche Situation vielleicht doch nicht so klar ist, wie es uns der VVL weismachen will.

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    • Profilfoto von DJ
      DJ, 12.05.2021, 11:42 Uhr

      A fonds perdu, wie? Nachdem man rechtswidrig Subventionsgelder eingesteckt hat?

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    • Profilfoto von Marc Wieser
      Marc Wieser, 13.05.2021, 13:26 Uhr

      Die Rechtswidrigkeit ist ja gerade der Streitpunkt.

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